In wenigen Tagen geht das Jahr 2022 zu Ende. Waren zu den vergangenen beiden Jahreswechseln der Verkauf von Feuerwerk und Böllern verboten, ist das in diesem Jahr wieder uneingeschränkt möglich. Die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) geben Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk, damit es möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.
Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk
Halten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks konsequent ein. Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete „Rampen“ für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen). Es ist immer ein ausreichender Sicherheits-abstand zu anderen Personen, Gebäuden sowie Kraftfahrzeugen einzuhalten und es dürfen sich keine Hindernisse (z.B. Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Feuerwerkskörper befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.
Auf was beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist
Feuerwerkskörper müssen geprüft sein, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen und verwendet werden dürfen. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete, Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper werden mit erheblichen Strafen sanktioniert. Bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern besteht eine große Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer – von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod ist alles möglich. Um sicher zu stellen, in Deutschland zugelassene Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Es empfiehlt sich beim Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567) zu achten. Die Registriernummer setzt sich aus der Kennnummer der Prüfstelle, der Feuerwerkskategorie sowie einer fortlaufenden Nummer des Herstellers zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt bzw. aufgedruckt sein.
Selbstgebasteltes Feuerwerk
Selbst hergestelltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar. Neben dem erheblichen eigenen Risiko gefährdet man beim Umgang auch Dritte. Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist strafbar.
Blindgänger und Feuerwerksmüll
Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden. Deshalb unser Rat: Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk. Feuerwerk sollte niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Achten Sie auf Kinder und weisen Sie diese darauf hin, dass es gefährlich ist, nicht richtig gezündetes Feuerwerk einzusammeln und damit zu experimentieren. Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.
Alkohol an Silvester
Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Doch besonders beim Zünden von Feuerwerk ist es fahrlässig vorher große Mengen an Alkohol zu konsumieren. Deshalb unser Appell: Möglichst nüchtern Raketen und anderes Feuerwerk zünden!
Außerdem wichtig
Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Zudem ist ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen verboten.
Das Landeskriminalamt wünscht allen einen guten und vor allem sicheren Start ins Jahr 2023!
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 27.12.2022