Vor dem Fest ist nach dem Fest: So entsorgen Sie Weihnachtsbäume und Silvestermüll richtig

Ein geschmückter Weihnachtsbaum gehört für viele zum Weihnachtsfest einfach dazu, ebenso eine fröhliche Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahreswechsel. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Sie lagern alte Weihnachtsbäume vor der Wohnungstür oder stellen den Baum – oft nicht einmal richtig abgeschmückt – einfach zu den Müllcontainern. Auch nach der Silvesterparty liegen abgebrannte Feuerwerksreste und leere Sektflaschen nicht selten noch einige Tage später auf Grundstücken und Wegen verstreut, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich.

Entsorgung des Weihnachtsbaumes: Der Baum muss immer komplett abgeschmückt sein, um von Kompostieranlagen verarbeitet werden zu können. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V.: „Eine Entsorgung des Baumes in Grünanlagen oder im Wald ist verboten. Der Ärger rund um die Baumentsorgung ist aber absolut vermeidbar, denn viele Kommunen holen die Bäume nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos.“ Die Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet veröffentlicht. In kleineren Gemeinden übernimmt die Weihnachtsbaumentsorgung gegen eine kleine Spende oft auch mal die Jugendfeuerwehr. Findet keine organisierte Abholung statt, können die Bewohner ihren Baum bei einer kommunalen Sammelstelle selbst abgeben oder kleine, abgeschmückte Bäume eigenhändig zerkleinern und – soweit das übliche Müllvolumen nicht überschritten wird – über die Biotonne entsorgen.

Beseitigung des Abfalls von Silvesterfeiern: Klare Regeln bezüglich der Entsorgung des Silvestermülls schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist immer der Verursacher selbst – ob Privatperson oder Veranstalter – für die Müllbeseitigung verantwortlich. Angelika Neubauer: „Ist dieser nicht mehr feststellbar, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder die anschließende Säuberung an einen Dienstleister in Auftrag geben.“ Zeitlich muss die Müllentsorgung nicht in der Silvesternacht oder am frühen Morgen stattfinden, es ist ausreichend, wenn die Partyüberreste im Laufe des Neujahrtages beseitigt sind. Eine Entsorgung des Silvestermülls hat nicht allein aus optischen Aspekten Priorität: Für spielende Kinder oder auch für Tiere wie Hunde und Katzen können abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Wichtig: Um Brandgefahr zu vermeiden, darf eine Entsorgung über die Restmülltonne erst dann erfolgen, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist.

Quelle Text/Bild:
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
grunwald media • Jan Grunwald
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Kaiserslautern, 14.12.2022