Einheitliche Regelungen zu Transparenz und Kontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Rundfunkkommission der Länder hat sich am 07.12.2022 auf einheitliche Regelungen zur Stärkung der Transparenz und Kontrollmechanismen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Diese werden nun zur öffentlichen Anhörung gestellt. Die unter Federführung des Landes Baden-Württemberg erarbeiteten Regelungen sollen für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten.

„Die Aufbereitung der Vorkommnisse beim RBB und in anderen Rundfunkanstalten hat uns gezeigt, dass die einzelnen Häuser in den Bereichen Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Die Rundfunkkommission hat daher bereits im September festgehalten, dass sie einheitliche Standards im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk für erforderlich erachtet und hat die Intendantinnen und Intendanten zu mutigen Schritten aufgefordert“, erläutern Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission und Staatsminister Oliver Schenk.

„Mit den nun entwickelten Regelungen schaffen wir eine einheitliche Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den genannten Bereichen. Das macht weitere konsequente Maßnahmen der Anstalten nicht entbehrlich, sondern bildet vielmehr eine Grundlage, auf der weitergehende Schritte erfolgen können und auch müssen“, erläuterte der baden-württembergische Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet.

Staatssekretärin Raab betonte zum weiteren Reformprozess: „Die Länder werden die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter vorantreiben. Im Januar des kommenden Jahres werden wir uns zu den grundlegengen Fragestellungen im Rahmen einer Klausurtagung austauschen.“

Die Regelungsentwürfe werden ab dem 19.12.2022 auf der Website der Rundfunkkommission (www.rundfunkkommission.rlp.de) zum Abruf bereitgestellt und können dann bis zum 31.01.2023 kommentiert werden.

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Mainz, 08.12.2022