In Zukunft soll den rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Stadträten eine digitale Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung möglich sein. Die digitalen Möglichkeiten der Ratsarbeit, die aufgrund der Pandemie erstmals geschaffen wurden, sollen für den generellen Ratsalltag eröffnet werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Ministerrat beschlossen.
„Das digitale Sitzungsformat hat sich bewährt und es ist zeitgemäß. Deshalb wollen wir auch außerhalb von Ausnahmesituationen die digitale Teilnahme von Ratsmitgliedern an Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Ausschüsse ermöglichen“, so Innenminister Michael Ebling. Hybride Sitzungsformate, bei denen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowohl die Mitwirkung in Präsenz als auch digital offen stehe, fördere insbesondere die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt und mache somit auch die Übernahme eines kommunalen Ratsmandats attraktiver. „Die digitalen Möglichkeiten können dabei einen wichtigen Beitrag leisten“, so der Minister.
Die Kommunen können künftig eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob und inwieweit sie die Präsenzsitzungen für die digitale Zuschaltung von Ratsmitgliedern öffnen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamts und eine wirksame Frauenförderung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Der Gesetzentwurf in Umsetzung des Koalitionsvertrags hat auch eine stärkere Einbindung von Jugendlichen in der Kommunalpolitik zum Ziel. „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zukünftig obligatorisch durch die Kommunen zu beteiligen sind“, so Ebling. Darüber hinaus werde den Jugendlichen ein institutionalisiertes Antragsrecht auf Einrichtung einer kommunalen Jugendvertretung gesetzlich garantiert. Nach Zustimmung des Ministerrats wird sich nun der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.
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Mainz, 29.11.2022