AOK-Verwaltungsrat fordert nachhaltige und faire GKV-Finanzierung

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz korrigiert nicht die Unterfinanzierung der Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende

„Als herbe Enttäuschung“, kommentiert der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland das beschlossene Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Die soziale AOK-Selbstverwaltung hält dessen Regelungs-inhalte für ungeeignet, um die Herausforderung einer nachhaltigen Finan-zierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stemmen. Die strukturellen Ursachen des Finanzierungsdefizits müssen schnellstmög-lich behoben werden. Insbesondere ist eine faire Finanzpolitik für Versi-cherte und Arbeitgeber dringend erforderlich und der Bund muss sich stärker an den Kosten beteiligen, für die er Verantwortung trägt. Die Zah-lungen des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Beziehende an den Gesund-heitsfonds decken beispielsweise nur einen Bruchteil der Kosten.

„Allein für die Gesundheitsversorgung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden fehlen der GKV jährlich mehr als 11 Milliarden Euro“, sagt Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Staat bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfangenden seiner sozialen Kernaufgaben nachkommt. Denn im staatlichen Auftrag or-ganisiert und bezahlt die GKV die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Empfangenden. „Kostendeckend wären je ALG-II-Beziehenden monatlich rund 350 Euro, die derzeitige Pauschale des Bundes an die GKV beträgt monatlich jedoch nur rund 100 Euro. Die tatsächlichen Kosten liegen im Durchschnitt damit bei dem 3,5-fachen der Monatspauschale, welche der Bund an den Ge-sundheitsfonds überweist. Im Ergebnis ist eine chronische Unterfinanzierung von circa 3.000 Euro jährlich je ALG-II-Beziehenden festzuhalten.“

Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, ergänzt: „Der Fehlbetrag von 11 Milliarden Euro wird dabei entsprechend der Kassengröße in der GKV verteilt und muss durch höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beläuft sich die anteilige Unterfinanzierung entsprechend auf etwa 181 Millionen jährlich. Eine auskömmliche Finanzierung der Ausgaben für ALG-II-Beziehende könnte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV um etwa 0,6 Beitragssatzpunkte senken. Hier müssen unsere Beitrags-zahler dringend durch den Bund die Entlastung erfahren, die fair ist und im Koalitionsvertrag zugesagt wurde. “

Mit großer Enttäuschung muss nun die GKV feststellen, dass mit verabschie-deten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Anhebung der ALG-II-Pauschalbeiträge leider wieder nicht erfolgt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit skizziert jüngst eine Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Finanzierung der Beiträge für die ALG-II-Beziehenden aus Steuermitteln vo-raussichtlich leider erst ab dem Jahr 2024.

 

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Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 18.11.2022