Abschiebung – wie geplant vollzogen

Am 9. November 2022 wurden zwei Moldauer, die sich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, nach Moldau abgeschoben. Vorausgegangen ist eine Kontrolle der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, welche am 4. November 2022 gegen 21 Uhr auf der A62, im Bereich des 30 Kilometerbereichs, erfolgte. Die beiden 28 und 43 Jahre alten Moldauer waren mit einem Mercedes Sprinter, mit moldauischem Kennzeichen, von Landstuhl in Richtung Pirmasens unterwegs. Während der Kontrolle wiesen sie sich mit biometrischen, moldawischen Reisepässen aus. Bei einer ersten Befragung gaben die beiden Personen an, am 3. November über Rumänien, Ungarn und Österreich nach Deutschland eingereist zu sein. Als Ziel gaben die beiden Insassen die Niederlande an. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 28- jährigen war dabei positiv. Dieser war aufgrund einer bestehenden Wiedereinreisesperre zur Abschiebung ausgeschrieben. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 43-jährigen verlief ohne aktuellen Fahndungsbestand, jedoch konnten im Laderaum des Sprinters zwei Kisten mit ca. 88 Kilogramm Kupfer festgestellt werden. Zur Herkunft des Kupfers konnte keiner der Beiden Angaben machen. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts wurden die beiden Personen zur nächstgelegenen Polizeidienststelle verbracht. Hier wurden diese durchsucht sowie zum bestehenden Sachverhalt vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Während der Vernehmung gab der 43-jährige an, in Deutschland einer Arbeitstätigkeit nachgehen zu wollen. Dieser war jedoch weder im Besitz eines gültigen Arbeitsvertrages, noch hatte dieser ausreichend Barmittel oder EC-Karten dabei, um seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Des Weiteren machten die Personen bzgl. der Herkunft des Kupfers dubiose Angaben. Aufgrund der bestehenden Faktenlage wurde beim zuständigen Landgericht Frankenthal Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung beantragt, da keine der beiden Personen die vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllte. Durch dieses wurde die Haft bis zum 9. November 2022 zur Durchführung der Abschiebung angeordnet. Am gestrigen Mittwoch konnte schließlich die Abschiebung wie geplant vollzogen werden. Das aufgefundene Kupfer wurde durch die eingesetzten Beamten sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

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Quelle Text:
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Kaiserslautern, 10.11.2022