Am frühen Mittwochmorgen befuhr eine 20-Järhige Radfahrerin unerlaubter Weise den Gehweg in der Pariser Straße. Zeitgleich verließ eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug ein dortiges Tankstellengelände.
Während die Autofahrerin vor dem Einbiegen auf die Fahrbahn anhielt und sich versicherte, dass sich von links keine anderen Fahrzeuge nähern, setzte die Radfahrerin ihre Fahrt fort.
Als die Autofahrerin losfuhr, übersah sie das von rechts kommende Fahrrad, wodurch es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam. Die Radfahrerin stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Nach der Unfallaufnahme begab sie sich eigenständig in medizinische Behandlung.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Radfahrerin dürfte an dem Unfallhergang allerdings nicht ganz unschuldig sein. Erwachsene Radfahrer müssen nämlich laut der Straßenverkehrsordnung auf der Straße fahren, wenn kein entsprechender Radweg ausgewiesen ist. Außerdem dürfen solche Radwege nur in der durch entsprechende Beschilderung vorgegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Gehwege hingegen sind nur für Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres und deren Begleitperson zum Radfahren freigegeben. | jt
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Kaiserslautern, 27.10.2022