Morlautern – Ehemalige Gärtnerei wird zum Wohngebiet

Stadtrat beschließt Bebauungsplan für Gelände an der Turmstraße in Morlautern

Im westlichen Randbereich des Stadtteils Morlautern liegt an der Turmstraße eine ehemals als Gärtnerei genutzte Fläche, die sich in privatem Eigentum befindet. Diese Fläche soll umgenutzt werden. Der Stadtrat hat dazu im November 2020 einen Bebauungsplan auf den Weg gebracht, der nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung nun in der Sitzung vom 10. Oktober als Satzung beschlossen wurde. Mit dem Bebauungsplan „Turmstraße (ehemalige Gärtnerei)“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung und die Bebauung der brachgefallenen Gärtnereifläche geschaffen werden, um jungen Familien und sonstigen Bauinteressenten Bauland zur Verfügung stellen zu können sowie eine nachhaltige, geordnete und städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Mit der Ausweisung des Wohngebiets soll des Weiteren der Bedarf und die Nachfrage nach Bauplätzen in Morlautern gedeckt werden.

Die Realisierung der Gebietsentwicklung wird durch einen Investor erfolgen. Die Gebietsausweisung erfolgt als „Allgemeines Wohngebiet“. Diese bauliche Nutzung ist auch in der Umgebung des Planbereichs anzutreffen und passt sich damit den örtlichen Gegebenheiten an. Geplant sind elf Einfamilienhäuser als Einzelhäuser und fünf Doppelhaushälften. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit zur Erweiterung mit Reihenhäusern zugelassen. Die vorgesehenen Baukörper werden in zweigeschossiger Bauweise mit zusätzlichem Staffelgeschoss geplant, die Gebäudehöhe ist auf maximal elf Meter begrenzt. Wie in mittlerweile vielen Neubaugebieten der Stadt sind aufgrund der begrenzten Kanalkapazitäten und der Probleme bei Starkniederschlägen Flachdächer/Pultdächer notwendig, um zusätzliches Einstauvolumen zu schaffen. Neben den bereits standardmäßig vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende sowie der ökologischen Aufwertung des Baugebiets wurde in Absprache mit dem Investor ferner eine verbindliche Nutzung von Solarenergie festgeschrieben. Zur Erschließung ist eine Ringstraße vorgesehen, die als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden soll. Zudem wird die Breite der Zugangsstraße von der Turmstraße zum Baugebiet, dort wo es möglich ist, erweitert.

Mit dem Investor wurde bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans auf Beschluss des Stadtrats ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, der u.a. die Sicherstellung der öffentlichen Erschließung und die Kostenübernahmepflichten regelt. Der Bebauungsplan ist auf der Internetseite der Stadt sowie beim Referat Stadtentwicklung einsehbar (siehe dazu die Bekanntmachung im amtlichen Teil dieser Amtsblattausgabe). Der Ortsbeirat Morlautern hatte in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 der Satzung zugestimmt.

 

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 20.10.2022

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