Die Stadt hat ihre Allgemeinverfügung zum bestehenden Alkoholverbot in Teilen der Innenstadt erneuert. Innerhalb des definierten Bereiches ist der Konsum von Alkohol außerhalb von geschlossenen Räumen und außerhalb der Freisitze damit auch weiterhin verboten. Der Bereich umfasst grob gesagt die Einkaufsgalerie „K in Lautern“, die Fruchthalle, das Rathaus und das Pfalztheater, den Platz vor der Pfalzgalerie sowie den Guimaráes-Platz. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 21. Oktober sowie auf der städtischen Internetseiteveröffentlicht und gilt bis 31. Oktober 2023. Sie beinhaltet auch eine genaue Abgrenzung des Verbotsbereichs.
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 18.10.2022
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