Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie findet jährlich statt; in Sonderfällen können – wenn es mehr als ein Viertel der Eigentümer verlangen – weitere Versammlungen zu wichtigen Entscheidungen und Themen einberufen werden. In der nicht öffentlichen Versammlung werden unter den Eigentümern wichtige Themen besprochen und Beschlüsse gefasst. Tagungsordnungspunkte sind etwa die Diskussion über die Nutzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen oder die Verabschiedung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. Seit Beginn der Coronapandemie finden viele Eigentümerversammlungen nicht oder nur mit deutlicher Verzögerung statt. Die Folge sind mehrfache Verschiebungen, unzufriedene Eigentümer, ein drohendes Terminchaos für die ausrichtenden Verwaltungen. Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, entscheiden sich viele Eigentümergemeinschaften, zumindest temporär auf Hybrid- bzw. auf digitale – auch onlinebasierte – Versammlungen zu setzen. Der Vorteil: Eigentümer haben die Möglichkeit, bequem von zu Hause und unterwegs per Tablet oder Smartphone an der noch zwingend durchzuführenden Präsenzveranstaltung teilzunehmen, ohne selbst zum Tagungsort anreisen zu müssen. Beschlüsse können so auch in Coronazeiten schnell und unbürokratisch verabschiedet werden.
Nach Informationen des Bundesjustizministeriums soll das Wohnungseigentumsgesetz womöglich noch in diesem Jahr dahingehend geändert werden, dass sich Eigentümer künftig nicht mehr nur ergänzend zur Präsenzversammlung für eine hybride, also auch online Teilnahme, sondern dauerhaft für eine onlinebasierte Veranstaltungsform entscheiden können. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. „Die online-basierten Versammlungstools haben sich in den letzten Jahren bewährt: Jeder hat sowohl privat als auch beruflich Erfahrungen mit der Durchführung von digitalen Meetings gesammelt. Praxisgerecht sehen wir die Planung, welche eine reine Online-Versammlung nur dann gestattet, wenn sie von der Eigentümergemeinschaft einstimmig beschlossen wird. So wird den Wohnungseigentümergemeinschaften Rechnung getragen, deren Eigentümerstruktur eine reine Onlineversammlung – womöglich auch aus Alternsgründen – nicht wünschen. Gleichzeitig würde der Weg für die Gemeinschaften geöffnet, die auf eine Präsenzveranstaltung verzichten können, denn diese ist aktuell – trotz der bereits bestehenden Möglichkeit eine Onlineteilnahme für die Zukunft zu beschließen – noch immer zwingend einmal jährlich abzuhalten.“
Die Ausrichtung von reinen Online-Versammlungen kann ein Mehrwert für Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sein. Sie sind für alle Beteiligten mit geringer Vorlaufszeit und weniger Aufwand einfach plan- und durchführbar. Da keine externe Tagungslocation angemietet oder ein langer Anfahrtsweg in Kauf genommen werden muss, entfallen Kosten für Raummiete, Bewirtung und Sprit. Ebenso verläuft eine digitale Versammlung in der Regel deutlich effizienter und strukturierter, als das zeitintensive Abarbeiten der Tagungsagenda bei einer Präsenzveranstaltung. Allgemein kann diese Ausrichtungsform helfen, der zunehmenden Personalknappheit in Verwaltungen entgegenzuwirken und die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter – auch im Interesse der Wohnungseigentümer – etwas zu erleichtern. Gleichwohl sind die technischen Voraussetzungen zunächst für alle Beteiligten zu schaffen. Ein weiterer Aspekt: Bei vereinfachter Online-Teilnahme, etwa aus dem Urlaub oder unterwegs von einer Geschäftsreise, steigt die Teilnahmebereitschaft der Eigentümer. Der Prozess der Willensbildung wird gestärkt und Beschlüsse können so – auch bei dringend anstehenden Sanierungsmaßnahmen – mit den erforderlichen Mehrheitsverhältnissen schneller herbeigeführt werden. Dieser Aspekt ist von enormer Bedeutung, da seit dem coronabedingten Ausfall der Präsenzversammlungen viele Beschlüsse liegengeblieben sind. Die Folge: aufgeschobene Sanierungsmaßnahmen und ein wachsender Sanierungstau in vielen Gebäuden. Axel Ewen: „Online Versammlungen sollen die klassische Präsenz- oder Hybrid-Eigentümerversammlung nicht komplett ersetzen, sondern Eigentümergemeinschaften viel mehr eine weitere Alternative zur Verfügung stellen. Diese zeigt ihnen auf, welche neuen Tagungsmöglichkeiten es dank digitaler Technologien gibt und wie einfach und zeitnah so wichtige Entscheidungen bezüglich des eigenen Eigentums getroffen werden können.“
Quelle Text/Bild:
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
grunwald media • Jan Grunwald
Mittelstraße 42
68169 Mannheim
www.vdiv-rps.de
Kaiserslautern, 27.09.2022