Den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden im Haushaltsjahr 2022 Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 90 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das hat Innenminister Roger Lewentz anlässlich der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen „Städtebauförderung 2022“ und „Investitionspakt Sportstätten 2022“ mitgeteilt. Die Gelder werden gemeinsam mit dem Bund zur Verfügung gestellt.
„Städtebaufördermittel fließen in Rheinland-Pfalz nicht nur in die Oberzentren und großen Mittelzentren. Wir stärken mit ihnen auch die kleineren Städte und größeren Gemeinden im ländlichen Raum, die wichtige Lebensmittelpunkte für viele Menschen sind. Insgesamt planen wir, bis zu 120 Maßnahmen vor Ort zu unterstützen. Mit den Fördermitteln gestalten wir beispielsweise das Wohnumfeld der Menschen und stärken unsere Kommunen mit Blick auf den Klimawandel“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Mit den Mitteln werde ein unmittelbares kommunales Investitionsvolumen von über 110 Millionen Euro ausgelöst. Das tatsächlich ausgelöste Volumen liege erfahrungsgemäß um ein Mehrfaches darüber, so Lewentz.
Die Fördermittel verteilen sich auf die drei Bund-Länder-Programme „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ sowie zusätzlich auf den „Investitionspakt Sportstätten“. Das Land rechnet für das Programmjahr 2022 insgesamt mit einem Anteil an Bundesmitteln in Höhe von rund 37,6 Millionen Euro. Ergänzt wird die klassische Städtebauförderung 2022 durch das landeseigene Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“, das auf die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde ausgeweitet wurde. Damit soll dem Strukturwandel in den Innenstädten entgegengewirkt werden.
Die Förderkonditionen im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten sind auch 2022 für die Kommunen sehr attraktiv. Der Bund beteiligt sich abweichend zum Förderjahr 2021 nur noch mit 50 Prozent. Das Land Rheinland-Pfalz hält aber an der bisherigen Förderquote von 90 Prozent fest und erhöht den Landesanteil von bisher 15 Prozent auf 40 Prozent. „Damit können wir die Förderung beim Investitionspakt Sportstätten von 90 Prozent fortführen. Dies ist ein wichtiges Signal an die Städte und Gemeinden, dass sie auch weiterhin stark unterstützt werden“, so Lewentz.
Im Mittelpunkt der Städtebauförderung stehen Maßnahmen, die auf die Stärkung von Innenstädten und Ortskernen zielen. So werden beispielsweise die Nutzung von Brachflächen und die Behebung von Missständen in sozial benachteiligten Quartieren gefördert. Weitere wichtige Elemente sind Klimaschutz- und Denkmalschutzmaßnahmen. Die Städtebauförderung ist somit ein wichtiger Motor der Entwicklung in Stadt und Land. Durch den „Investitionspakt Sportstätten“ werden baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten mit insgesamt rund 9,4 Millionen Euro unterstützt. „Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung“, sagte Sportminister Lewentz.
„Unsere Städte und Gemeinden sind unser Zuhause. Dort findet Gemeinschaft und Leben statt. Unser Zuhause ist – so wie weltweit andere Orte – von Klimaveränderungen betroffen. Der Hitze im Sommer folgt Regen, der zu katastrophalen Überflutungen wie im Ahrtal führen kann. Um unsere Kommunen stark für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen, ist Klimaschutz ein Bestandteil der Städtebauförderung. Wenn Quartiere saniert oder neu errichtet werden, gehören Frischluftschneisen, Parks und Flüsse immer dazu. Klimaanpassung wird also Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund“, sagte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
„Mit dem Investitionspakt Sportstätten unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, den Sanierungsstau bei den kommunalen Sportstätten abzubauen. Beispielsweise sind Schwimmbäder besonders kostenintensiv zu sanieren, ebenso Sporthallen, Leichtathletik- oder Fußballanlagen für den Breitensport. Das können Kommunen kaum selbst stemmen. Sportstätten sind wichtige Orte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Deshalb beteiligt sich der Bund in diesem Jahr mit 50 Prozent an den förderfähigen Kosten“, so Geywitz weiter.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarungen „Städtebauförderung 2022“ und „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
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Mainz, 27.09.2022