Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von zuletzt 10,45 Euro auf 12 Euro. Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) zufolge werden allein in Rheinland-Pfalz 289.713 Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung profitieren.
Arbeitsminister Alexander Schweitzer begrüßt die Erhöhung: „Jeder wünscht sich eine Arbeit, von der man leben kann. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro haben Millionen Beschäftigte in Deutschland künftig mehr Geld in der Tasche. Für alle hart arbeitenden Menschen, die mit ihrer Arbeitskraft unser Land tagtäglich am Laufen halten, ist das ein starkes Zeichen der Anerkennung und des Respekts.“
„Die Einführung des Mindestlohns ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte: Er trägt dazu bei, dass ein Lebensunterhalt verdient wird, der den Alltag sichert. Dies ist besonders wichtig für Frauen, die die Mehrheit der Mindestlohnbeschäftigten ausmachen. Er hat keine Jobs gekostet, sondern sichert vielmehr gute sozialversicherte Arbeit und führt zu weniger Sozialausgaben. Er muss aber weiter deutlich steigen, um den Anschluss an den Medianlohn zu halten und einen verlässlichen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen“, erklärt Schweitzer. Der Anstieg des Mindestlohns sei zuletzt zu langsam erfolgt. Die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission soll zum 30. Juni 2023 fallen und ab dem 1. Januar 2024 für die Erhöhungsstufe wirksam werden.
„Gute Entgelte tragen dazu bei, gute Fachkräfte zu gewinnen. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ist ein wichtiger Anstoß, die tarifvertraglichen Strukturen insbesondere im unteren Entgeltbereich zu prüfen“, appelliert Schweitzer an die Sozialpartner.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt auch die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat. Auch für Beschäftigte in Midijobs gelten künftig dementsprechend höhere Einkommensgrenzen. Beschäftigte in Minijobs müssen grundsätzlich Nachteile in Kauf nehmen. So werden ihnen beispielsweise keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt und sie haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. „Minijobs sind ein gutes Instrument für einen Einstieg in sozialversicherungsfeste Beschäftigung. Als Dauerlösung sind sie aber nicht geeignet. Ziel einer guten Arbeit muss immer sein, eine angemessene Lebensgrundlage zu sichern. Dazu tragen armutsfeste und faire Löhne sowie mehr Tarifbindung bei“, so Schweitzer.
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Mainz, 30.09.2022