Noch vor wenigen Wochen herrschte sonniges Freibadwetter bei Temperaturen über 30 Grad. Doch das ist vorbei, die Temperaturen sind deutlich zurückgegangen und es dauert womöglich nicht mehr lange, bis der erste Frost auftritt. Spätestens dann – und erst Recht wenn der erste Schnee fällt – wird Straßenglätte wieder zum Thema. Die Verkehrspräventionsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) raten deshalb bereits jetzt allen Autofahrenden dazu, Winterreifen aufzuziehen.
„Verpflichtend sind Winterreifen auf allen vier Rädern in Deutschland dann, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern – also bei Glätte, Schnee oder auch Schneematsch“, sagt LKA-Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding. Es gibt also weder eine generelle Winterreifenpflicht noch hat die Faustformel von Oktober bis Ostern (von O bis O) eine rechtliche Relevanz. Sie dient nur als Orientierung und Empfehlung. Schließlich sind vor allem in diesem Zeitraum winterliche Straßenverhältnisse jederzeit möglich.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, der muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Noch teurer – bis zu 120 Euro – wird es, wenn zusätzlich eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender erfolgt oder es sogar zu einem Unfall kommt. „Das kann dann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben des Autofahrenden haben“, sagt Volker Weicherding. Auch dem Halter des Fahrzeugs, ist er ist schließlich für die Bereifung verantwortlich, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Doch was sind eigentlich die Anforderungen an einen Winterreifen? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding empfiehlt allerdings schon früher, die Winterreifen auszutauschen, um möglichst sicher unterwegs zu sein. „Vier Millimeter sind erforderlich, da sonst die Wintereigenschaften der Bereifung stark nachlassen“, sagt Weicherding. Wichtig sei auch die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung. „Es empfiehlt sich aufgrund von Materialermüdung und Verhärtung der Gummimischung Winterreifen nicht länger als sechs Jahre zu verwenden.“ Das sorgt für den erforderlichen Grip auf der Fahrbahnoberfläche. Und der ist umso wichtiger, wenn die Fahrbahn vereist oder mit Schnee bedeckt ist.
Alle zugelassenen Winterreifen müssen übrigens seit 2018 mit dem sogenannten Alpine-Symbol – einem dreizackiges Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke – gekennzeichnet sein. Dieses Symbol löst die alte Kennung „M+S“ (für Matsch und Schnee) ab. Winterreifen mit dem M+S-Symbol dürfen aber noch bis Oktober 2024 genutzt werden.
Selbstverständlich ist es auch erlaubt, mit Ganzjahresreifen unterwegs zu sein – sofern sie mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, denn erst dann sind diese im rechtlichen Sinne Winterreifen. Verkehrsexperte Volker Weicherding betont aber, dass diese bei erheblichen winterlichen Straßenverhältnisse definitiv nicht die gleiche Sicherheit wie Winterreifen bieten. Wer im Winter also auch bei Eis und Schnee nicht auf das Auto verzichten kann oder gar vor hat, in den Skiurlaub in die Berge zu fahren, der sollte unbedingt auf Winterreifen zurückgreifen.
„Vorrangig geht es um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Und die Folgen eines kleinen ,Ausrutschers‘ können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten“, betont Verkehrsexperte Weicherding.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 28.09.2022