Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Daher ist es dem Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein wichtiges Anliegen, diese Förderung auch im Jahr 2023 fortzusetzen. Die Neuregelung im Strafgesetzbuch regelt daher nicht nur die Weiterfinanzierung der modellhaften Projektförderung der Träger der EUTB, sondern unterstreicht auch mit der Umstellung der Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch die Notwendigkeit der Beratungsangebote. Sie werden zudem nicht mehr in der Zuwendungsdatenbank des Bundes erfasst. Der Zuschuss ist auf 95.000 Euro pro Vollzeitäquivalent und Jahr begrenzt.
Im Wahlkreis 209 bedeutet dies konkrete Förderung für den „Club Aktiv e.V.“ für die Stadt sowie die Landkreise Kaiserslautern und Kusel und für den Donnersbergkreis für Ivita Rheinland-Pfalz und Saarland. „Ich freue mich über diese Weiterfinanzierung. Die Förderung und die Neuregelung helfen Menschen mit Behinderung weiter in die Gesellschaft zu integrieren. Es ist ein wichtiger Bestandteil am Leben“, so Bundestagsabgeordneter Matthias Mieves.
Quelle Text/Bild:
Wahlkreisbüro
Matthias Mieves, MdB
Schulstr. 5
67655 Kaiserslautern
www.matthiasmieves.de
Kaiserslautern, 13.09.2022
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