Aufgrund technischer Probleme konnten die Hundesteuermarken bislang nicht wie ursprünglich geplant versendet werden. Der Versand ist nun für Ende November bzw. Anfang Dezember vorgesehen. Wie die Steuerabteilung mitteilt, wird man den genauen Zeitpunkt nochmals vorab ankündigen.
Gemäß der vom Stadtrat im Dezember 2021 beschlossenen neuen Hundesteuersatzung werden in Kaiserslautern Hundesteuermarken eingeführt. Für jeden Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern angemeldet wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die im Eigentum der Stadt verbleibt. Die gültige Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes von dem Hund sichtbar zu tragen. Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadtverwaltung Kaiserslautern die gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Nähere Informationen zur Marke und ihrer Verwendung können Hundebesitzerinnen und –besitzer dem der Marke beigefügten Schreiben entnehmen. Das Schreiben begründet keine neuerliche Zahlungsverpflichtung. Bei Fragen steht die Abteilung Steuern des Referats Finanzen unter der Rufnummer (0631) 365-2555 gerne unterstützend zur Seite.
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 12.09.2022
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