Der 42-jährige Besucher des Wochenmarktes fand auf dem Stiftsplatz eine zusammengefaltete Euro-Banknote. Da er keinen Verlierer ausfindig machen konnte und das örtliche Fundbüro an Wochenenden nicht geöffnet ist, gab er den Geldschein bei einer Polizeiinspektion ab. Meldet sich nun der Besitzer, hat der Finder Anspruch auf fünf Prozent Finderlohn. Taucht der Besitzer des Geldes über sechs Monate nicht beim Fundbüro auf, darf sich der Finder freuen: Der gesamte Betrag wandert in seinen Besitz.
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Kaiserslautern, 04.09.2022