Tier gefunden – Was ist zu tun? Die Tierschutzorganisation TASSO gibt Tipps für die Praxis

Sie begegnen uns im Alltag immer wieder: Suchplakate, mit deren Hilfe Tierhalter andere Menschen über das Verschwinden ihres Vierbeiners informieren und diese bitten, die Augen offenzuhalten. Doch was sollten Tierfreunde eigentlich tun, wenn sie wirklich einmal einen entlaufenen Hund oder eine Katze finden? Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, gibt Tipps für diesen Fall.

Nicht immer traut sich ein entlaufenes Tier, auf einen fremden Menschen zuzugehen. Oft ist es in einem Ausnahmezustand und besonders ängstlich. Daher ist es wichtig, dass Tierfreunde sich nun sehr vorsichtig verhalten und erst einmal beobachten. Es kann zielführender sein, eine Sichtung zu melden, statt zu versuchen das Tier einzufangen. Denn wenn das misslingt, wird das Tier möglicherweise wieder fortrennen, in Gefahr geraten oder sich woanders verstecken. Dem Tierhalter fehlt dann erneut der Anlaufpunkt für die Suche. „Am besten ist es, das Tier erstmal einen Moment ruhig zu beobachten.

Falls es möglich ist, kann es helfen, ein Foto zu machen und dann die Sichtung an TASSO durchzugeben“, rät Heike Wempen-Dany, die Leiterin der TASSO-Notrufzentrale. Mithilfe dieser Informationen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der TASSO-Notrufzentrale dann oft schon herausfinden, um welches vermisstes Tier es sich handelt und den Tierhalter über die Sichtung informieren. „So kann die Suche dann gezielt erfolgen und oft schnell erfolgreich beendet werden“, weiß Wempen-Dany.

Ähnlich ist das Vorgehen, wenn das Tier tatsächlich zugelaufen ist. „Es kann natürlich auch sein, dass ein Hund eindeutig Kontakt zum Menschen sucht und dabei sehr zutraulich ist. Dann kann man ihn vorsichtig sichern“, sagt Wempen-Dany. Ein Anruf bei TASSO ist dann unverzichtbar. Wenn das Tier keine sichtbare Kennzeichnung (zum Beispiel die TASSO-Plakette am Halsband oder eine Tätowierung im Ohr) trägt, kann im Tierheim oder in einer Tierarztpraxis mit einem speziellen Transponderlesegerät herausgefunden werden, ob das Tier gechippt ist und im nächsten Schritt, ob die Nummer zusammen mit den Daten des Tierhalters bei TASSO registriert ist. Im Tierheim kann das Fundtier dann auch gleich aufgenommen und versorgt werden. Wichtig ist neben der Information an TASSO auch eine offizielle Fundmeldung, die ein Finder aus rechtlichen Gründen machen muss. Zu informieren ist das Ordnungsamt bzw. außerhalb der Öffnungszeiten kann die Fundmeldung auch an die lokale Polizei erfolgen. Ausnahme ist, wenn der gefundene Vierbeiner direkt ins Tierheim gebracht wird, dann kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort um die Fundmeldung.

Gerade Katzen werden häufig weniger beim Spaziergang durch die Nachbarschaft gefunden, sondern nähern sich eher über Tage und manchmal sogar Wochen durch den Garten an eine Familie an. Sollte sich die Samtpfote neuen Menschen anschließen, dürfen diese sie aber nicht einfach behalten, denn sie könnte einen Eigentümer haben. Auch hier muss also eine offizielle Fundmeldung gemacht werden. Zudem kann es für die Rückvermittlung des Tieres entscheidend sein, TASSO und das Tierheim zu kontaktieren.

Quelle Text/Bild:
TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Otto-Volger-Str. 15
65843 Sulzbach/Ts.
Deutschland

www.tasso.net

Sulzbach/Ts., 23.08.2022