Finanzierung der Boden- und Grundwassersanierung auf ehemaligen Pfaff-Gelände wird vereinfacht

/ künftig müssen keine Einzelnachweise mehr erbracht werden

Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer: „Gezielte städtebauliche Entwicklung kann Flächenversiegelung entgegenwirken, das Klima schützen und Innovation fördern“

„Unsere Böden sind ein wertvolles Gut: Sie speichern das Treibhausgas CO2, nehmen Wasser auf und sind die Grundlage für Lebensmittelerzeugung. Ihre Nutzung steht in ständiger Konkurrenz. Gerade in Städten sind Flächen ein rares Gut. Deshalb müssen wir alles daransetzen, bereits versiegelte Flächen optimal zu nutzen. Das ehemalige Werksgelände der Nähmaschinenfabrik PFAFF ist dafür ein herausragendes Beispiel. Hier soll zielgerichtet die Entwicklung zu einem klimaneutralen urbanen Wohn-, Gewerbe- und Technologiequartier entwickelt werden“, sagt Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer am heutigen Dienstag bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Gelände in Kaiserslautern.

„Nach mehr als 100-jährigem Betrieb des traditionsreichen Nähmaschinenherstellers Pfaff blieb nach mehrmaligem Eigentümerwechsel und Insolvenzen 2009 schließlich eine Industriebrache und Altlast im Herzen von Kaiserslautern zurück, deren Boden und Grundwasser mit gesundheits- und umweltschädlichen Schadstoffen belastet ist. Es bestand akuter Handlungsbedarf, auch jetzt ist die Sanierung noch nicht abgeschlossen. Es ist wichtig, dass diese schnell weitergeht“, so Prof. Dr. Hannes Kopf, Präsident der SGD-Süd.

Um sowohl die Umweltbelastung zu sanieren, als auch das Gelände langfristig zu revitalisieren, übernahm die Stadt 2015 die Verantwortung für das Gelände und dessen städtebauliche Entwicklung. Das Land sagte im Gegenzug zu, 90 Prozent der erforderlichen Betriebskosten in Höhe von insgesamt bis zu 7,515 Mio. Euro bis zum Jahr 2045 zu übernehmen.

Nach den Erfahrungen in der Praxis haben sich Stadt, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Begleitung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität darauf verständigt, das Verfahren der Zuwendungen des Landes zugunsten der Stadt zu konkretisieren und zu vereinfachen. Damit werden sich abzeichnende Hürden und Risiken für zukünftige Investoren im „Technik-Pol Pfaff Gelände“ beseitigt.

Zukünftig erhält die Stadt Zuwendungen für gebotene Sanierungsmaßnahmen bis zu einer festgelegten jährlichen Höhe, ohne dass jeweils ein Nachweisverfahren für die einzelne Baumaßnahme erforderlich wäre. Zudem wird die Stadt ein Konzept zur Grundwassersanierung vorlegen.

Der verfolgte Vertragszweck, die Sanierung der bestehenden Boden- sowie Grundwasserverunreinigungen, bleibt weiterhin sichergestellt. „Die beträchtlichen Fördermittel des Bundes und des Landes sollen in Kaiserslautern weiter gut angelegt werden können“, so Hauer. „Wir haben uns in Rheinland-Pfalz, das Ziel gesetzt, einen Netto-Null Flächenverbrauch bis 2050 zu erreichen. Dazu ist Flächenentsiegelung und die Nutzung vorhandener Flächen für neue Zwecke essentiell. Das schützt das Klima und kann durch städtebauliche Entwicklungen attraktive Wohn- und Gewerbeflächen schaffen“, so der Klimaschutzstaatssekretär weiter. Dazu gehöre auch, dass Investoren nicht vor unnötige bürokratische Hürden gestellt werden und eine klimaschonende Flächennutzung schnell bewerkstelligt werden könne.

Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel betont: „Es war mir wichtig, die bislang geforderten komplizierten Einzelnachweise zu den Kostenfolgen in ein praxisorientiertes Konzept zu überführen. Bei der Umsetzung unserer städtebaulichen Ziele mit verdichteter urbaner Bebauung, Tiefgaragen und zentralen Infrastruktureinrichtungen wird natürlich auch weiterhin jeder Eingriff in den Untergrund mit Blick auf das Abstromsicherungskonzept bewertet. Die mit der Erschließung des Gebietes fortschreitenden Erkenntnisse werden dabei kontinuierlich bei der Errichtung und dem Betrieb der Grundwassersanierungsmaßnahmen, die noch Jahrzehnte andauern werden, berücksichtigt. Ich bin froh, dass wir uns nun mit dem Land auf diese Vorgehensweise verständigt haben.“

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

www.mueef.rlp.de

Kaiserslautern, 09.08.2022