Maskenpflicht im ÖPNV gilt weiterhin
Aufgrund vieler verunsicherter Fahrgäste und aus gegebenem Anlass teilt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) mit, dass weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen bundesweit und damit auch im VRN nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz bzw. den Länderverordnungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg Pflicht ist. Dabei ist stets auf die vollständige Bedeckung von Mund und Nase zu achten. Bei nicht beachten kann ein Bußgeld verhängt werden.
„Bisher haben sich die Fahrgäste an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehalten, allerdings wird in vielen anderen Bereichen zwischenzeitlich darauf verzichtet. Wir verzeichnen immer mehr Nachfragen bzw. erleben oftmals die Unsicherheit unserer Fahrgäste, ob dies noch notwendig ist. Deshalb möchten wir allein schon aus Eigenschutz die Fahrgäste bitten, die Maskenpflicht auch weiter zu beachten und damit die Ansteckungsgefahr für sich selbst und andere zu minimieren“, sagte Volkhard Malik, Geschäftsführer des VRN.
Die Maskenpflicht an Haltestellen ist entfallen.
Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.
Bund und Länder haben sich generell auf eine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken bzw. medizinischen Masken in z.B. Arztpraxen oder Einrichtungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt. Damit gilt die Regelung auch für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr im VRN-Verbundgebiet in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.
Quelle Text/Bild:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
B1 3-5, 68159 Mannheim
www.vrn.de
Mannheim, 04.08.2022