Fahrrad wiedergefunden – Geschädigte muss zweifelsfreien Eigentumsnachweis vorlegen

Bisher unbekannte Täter entwendeten in der Gaustraße das unverschlossene Fahrrad eines 44-Jährigen. Der Geschädigte hielt sich während des Diebstahl in einem Lokal auf. Am Montag, zehn Tage nach dem Diebstahl, erkannte der Mann sein Rad wieder. Es befand sich erneut vor dem besagten Lokal, war nun aber mit einem Schloss gesichert. Der 44-Jährige verständigte die Polizei. Die Beamten stellten das Herrenrad zunächst sicher. Der Geschädigte muss nun einen zweifelsfreien Eigentumsnachweis vorlegen, dann wird ihm das Fahrrad ausgehändigt. Es handelt sich bei dem Fahrrad um ein Specialized Hardrock-Herrenrad. Die Ermittlungen zum Diebstahl dauern an. |hac

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Kaiserslautern, 02.08.2022