Ende 2021 erhielten in Rheinland-Pfalz insgesamt 49.955 Personen staatliche Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher gegenüber dem Vorjahr um 1.245 bzw. 2,6 Prozent.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Empfängerkreis nahezu kontinuierlich um mehr als 12.200 Personen bzw. 32 Prozent ausgedehnt. Der Anteil der Personen mit Grundsicherungsbezug an der Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren lag zuletzt bei knapp 1,5 Prozent.
In etwas weniger als der Hälfte aller Fälle (48,3 Prozent bzw. 24.140 Personen) handelte es sich um Personen, die dem Arbeitsmarkt wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr zur Verfügung stehen. Knapp ein Prozent der Bevölkerung im Alter zwischen 18 Jahren und der Regelaltersgrenze wurden zum Stichtag durch entsprechende Leistungen unterstützt; rund 56 Prozent davon waren Männer. Seit 2011 sind die Fallzahlen um insgesamt 5.844 Personen bzw. 32 Prozent gestiegen. Zwischen 2020 und 2021 sind nur unwesentliche Veränderungen festzustellen (minus 55 Personen bzw. 0,2 Prozent).
Weitere 25.800 Personen oberhalb der Regelaltersgrenze erhielten die sogenannte Grundsicherung im Alter; das waren 1.300 Personen bzw. 5,3 Prozent mehr als im Dezember 2020. Frauen (Anteil: 57,4 Prozent) nahmen diese Leistungen häufiger in Anspruch als Männer. Diese Relation verschiebt sich langfristig: Gegenüber 2011 stieg die Fallzahl der Männer um gut 4.400 Personen bzw. 67 Prozent – ein wesentlich stärkerer Anstieg als bei den Frauen (plus 1.968 Personen bzw. 15,3 Prozent). Zwischen 2020 und 2021 wurde bei Männern ein Zuwachs um 610 Personen bzw. 5,9 Prozent beobachtet, während dieser bei den Frauen mit plus 685 Personen bzw. 4,8 Prozent – zumindest in der relativen Betrachtung – geringer ausfiel.
Regional zeigen sich große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Grundsicherung. So kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt 21 Leistungsempfängerinnen und -empfänger, in den Landkreisen waren es dagegen nur zwölf. Werden ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, so fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus: Während in der Südwestpfalz lediglich rund zwölf Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb der Regelaltersgrenze die staatliche Leistung in Anspruch nahmen, waren es in der Stadt Kaiserslautern 74 Personen. Im Mittel aller Landkreise lag dieser Wert bei 22; in den kreisfreien Städten bezogen hingegen rund 53 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb der Regelaltersgrenze Grundsicherungsleistungen.
Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Die im Jahre 2012 eingeführte Regelaltersgrenze findet seit Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik im Jahr 2015 Berücksichtigung in der Statistik. Nach § 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten.
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Aggregierte Werte können daher von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
www.statistik.rlp.de
Kaiserslautern, 01.08.2022