Der Polizei fiel im Stadtgebiet Otterberg ein Roller mit überhöhter Geschwindigkeit auf. Als der 19-Jährige daraufhin kontrolliert wurde, gab dieser zu, dass der Roller 60 km/h anstatt den in der Betriebserlaubnis eingetragenen 45 km/h schnell fährt. Da der Heranwachsende nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Kraftrades vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Roller wurde von den Beamten sichergestellt. |gus
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Kaiserslautern, 11.07.2022