Derzeit kontaktieren unbekannte Dritte Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per SMS, geben sich als Gerichtsvollzieher aus und fordern diese zur Überweisung einer Geldsumme auf ein Konto auf. Bei Nichtzahlung könne es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen. Das Ministerium der Justiz weist darauf hin, dass der Erstkontakt zu einem Schuldner bzw. einer Schuldnerin keinesfalls telefonisch oder per SMS hergestellt oder auf diesem Weg zur Zahlung auf irgendwelche Konten aufgefordert wird. Dies erfolgt auf schriftlichem oder persönlichem Weg. Dort können sich die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit Dienstausweis ausweisen. Es wird empfohlen, den Anfragen nicht zu folgen, sondern die Vorfälle bei der zuständigen Polizei zu melden.
Verhaltenstipps:
Geben Sie niemals vertrauliche Informationen an Unbekannte am Telefon weiter, auch wenn diese behaupten, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter offizieller Stellen zu sein.
Sind Sie unsicher, rufen Sie das zuständige Amtsgericht an und schildern Sie Ihr Anliegen ausführlich.
Geben Sie diese Informationen bitte in Ihrem Bekanntenkreis weiter, besonders an ältere Menschen, die Betrügerinnen und Betrüger oft gezielt als Opfer auswählen.
Quelle Text/Bild:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (MJ)
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
www.jm.rlp.de
Mainz, 06.07.2022