Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz haben den Vertretern von insgesamt zwölf rheinland-pfälzischen Städten den Grundlagenbescheid für die Teilnahme an der Landesinitiative zur Stärkung der Oberzentren und der großen Mittelzentren übergeben. So wird auch in Zukunft eine städtische Weiterentwicklung gewährleistet.
„Die Oberzentren und großen Mittelzentren erfüllen in unserem Land sehr bedeutsame Aufgaben. Ihre Attraktivität hat maßgeblichen Einfluss auf die Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen. Die Stabilisierung und Stärkung der Oberzentren und der großen Mittelzentren ist der Landesregierung daher ein besonderes Anliegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Im Rahmen einer Feierstunde in der Staatskanzlei überreichte die Ministerpräsidentin gemeinsam mit Innenminister Roger Lewentz den Vertretern der Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein und Trier sowie den großen Mittelzentren Bad Kreuznach, Frankenthal, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken Aufnahmeschreiben mit einem Fördervolumen von insgesamt 117 Millionen Euro.
„Die Landesinitiative war bisher ein großer Erfolg. So konnten erhebliche Investitionen vorgenommen werden, die zu einer deutlichen Aufwertung der Innenstädte und Quartiere geführt haben. Die positiven Erfahrungen der Jahre 2014 bis 2021 waren ein hervorragender Grund, die Landesinitiative auch für den Zeitraum 2022 bis 2025 fortzusetzen“, so Minister Lewentz.
Zur Unterstützung der Städte bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demographischen Wandels wurde die Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren im Jahr 2014 zunächst für vier Jahre gestartet (2014-2017) und im Anschluss um weitere vier Jahre fortgeführt (2018-2021). Ende 2017 wurde die Initiative für den Zeitraum von 2018 bis 2021 zusätzlich auf die großen Mittelzentren ausgeweitet.
Entsprechend des hohen Fördersatzes von 90 Prozent müssen die Städte lediglich 10 Prozent eigene Mittel aufbringen. „Die Städtebauförderungsprogramme von Bund und Land sichern die Investitionsfähigkeit der Kommunen, verbessern die regionale Wirtschaftsstruktur und sichern Arbeitsplätze. Mit den Fördermitteln können in den Städten wichtige Akzente für die Stadtentwicklung gesetzt werden“, so Dreyer und Lewentz.
Für den Zeitraum 2022 bis 2025 erhalten die Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen und Trier Förderungen im Rahmen der Landesinitiative. Im Einzelnen bedeutet dies für die Oberzentren:
Stadt Kaiserslautern:
Die Stadt Kaiserslautern profitiert bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 17,8 Millionen Euro und einem Fördersatz von 90 Prozent von einem Fördervolumen in Höhe von 16 Millionen Euro. Durch dieses Maßnahmenpaket möchte die Stadt insbesondere die vier derzeit laufenden Fördermaßnahmen in den Fördergebieten Einsiedlerhof, Fischerrück/Pfeifertälchen, Ost/Grübentälchen sowie Kaiserslautern/West weiter vorantreiben.
Stadt Koblenz:
Koblenz möchte die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre weiter fortsetzen. Das förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 17,8 Millionen Euro. Die Stadt kann somit auf ein Fördervolumen von 16 Millionen Euro zurückgreifen. In den Städtebau-Fördergebieten „Aktive Innenstadt“, „Koblenz Neuendorf“ und „Stadtgrün Lützel“ sollen die bisherigen Entwicklungen fortgeführt werden. Darüber hinaus plant die Stadt ein neues Städtebaufördergebiet im Bereich der Innenstadt.
Ludwigshafen am Rhein:
Das förderungsfähige Investitionsvolumen in Ludwigshafen beträgt 11,11
Millionen Euro. Damit kann in den kommenden vier Jahren ein Fördervolumen von insgesamt 10 Millionen Euro ausgelöst werden. Im Rahmen der Förderung sollen insbesondere in den kürzlich begonnenen Fördergebieten „Mitte/Innenstadt“ und „Dichterviertel“ Schwerpunkte gesetzt werden. Im Zuge einer gesamtstädtischen Betrachtung plant die Stadt darüber hinaus neue städtebauliche Fördergebiete in den Stadtteilen Hemshof und Rheingönheim.
Stadt Trier:
Bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 17,8 Millionen Euro und einem Fördersatz von 90 Prozent wird der Stadt Trier in den kommenden vier Jahren ein Fördervolumen von 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt kann somit weitere städtebauliche Akzente in ihren Fördergebieten setzen. Im Laufe des aktuellen Kalenderjahres wurde das Fördergebiet „Innenstadt“ im Stadtzentrum in die Städtebauförderung aufgenommen.
Seit 2018 werden auch die großen Mittelzentren im Rahmen der Landesinitiative mitberücksichtigt. Erfreulicherweise konnten für den Zeitraum 2022 bis 2025 mit Worms und Neustadt an der Weinstraße wieder neue Mittelzentren in die Landesinitiative aufgenommen werden. Somit sind die Mittelzentren Bad Kreuznach, Frankenthal, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken Teil der Landesinitiative 2022 – 2025:
Stadt Bad Kreuznach:
Mithilfe der Landesinitiative konnte die Stadt Bad Kreuznach schon im Förderzeitraum 2018 bis 2021 zahlreiche städtebauliche Maßnahmen in ihren Fördergebieten in der Kernstadt von Bad Kreuznach mitfinanzieren und umsetzen. Mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes möchte die Stadt auch die städtebauliche Entwicklung im verbleibenden Fördergebiet „Kernbereich Bad Münster“ weiterführen. Der Stadt werden im Rahmen der Landesinitiative drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um in den kommenden vier Jahren eigene städtebauliche Akzente zu setzen und dem Strukturwandel in der Stadt gezielt begegnen.
Stadt Speyer:
Die Stadt Speyer möchte die Fördergelder des Bundes und des Landes einsetzen, um städtebauliche Maßnahmen im Fördergebiet „Speyer-Süd“ voranzubringen. Bei einem Investitionsvolumen von 7,78 Millionen Euro steht der Stadt ein Fördervolumen von sieben Millionen Euro zur Verfügung. Dies entspricht einem Fördervolumen von 1,75 Millionen Euro jährlich.
Stadt Frankenthal:
Mit einem Investitionsvolumen von zehn Millionen Euro sowie einem Fördervolumen von neun Millionen Euro über den Förderzeitraum 2022 bis 2025 kann die Stadt Frankenthal die bereits begonnenen und noch geplanten städtebaulichen Maßnahmen in ihrem Fördergebiet „Innenstadt“ weiter voranbringen. Zudem entlastet der hohe Förderanteil von 90 Prozent den städtischen Haushalt und verschafft der Stadt weitgehend Planungssicherheit.
Stadt Landau in der Pfalz:
Die Stadt Landau in der Pfalz kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes in den drei Fördergebieten „Aktives Stadtzentrum“, „Östliche Innenstadt“ und „Landau Nord“ städtebauliche Maßnahmen mitfinanzieren und eigene städtebauliche Akzente setzen. Bei einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro beziehungsweise einem Fördervolumen von 7,2 Millionen Euro insgesamt, bedeutet dies im Durchschnitt ein Fördermittelvolumen von 1,8 Millionen Euro jährlich.
Stadt Neustadt an der Weinstraße:
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt mit ihren beiden Fördergebieten „Weststadt/Innenstadt“ und „Neustadt-Böbig“ erstmalig an der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren und großen Mittelzentren teil. Geplant ist darüber hinaus die Aufnahme eines neuen Fördergebietes. Bei einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro beziehungsweise einem Fördervolumen von 7,2 Millionen Euro insgesamt steht der Stadt ein Fördermittelvolumen von 1,8 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit hat die Stadt in den nächsten vier Jahren Planungssicherheit, auch vor dem Hintergrund der Landesgartenschau 2027.
Stadt Pirmasens:
Mit einem Investitionsvolumen von 13,33 Millionen Euro sowie einem Fördervolumen von 12 Millionen Euro über den Förderzeitraum 2022 bis 2025 kann die Stadt Pirmasens die bereits begonnenen und die noch geplanten städtebaulichen Maßnahmen in ihren Fördergebieten „Innenstadt“ und „Horeb“ weiter voranbringen. Der erhöhte Fördermittelbedarf ergibt sich unter anderem durch den Neubau der Zweifeld-Turnhalle im Fördergebiet „Innenstadt“.
Stadt Worms:
Die Stadt Worms nimmt mit ihren beiden Fördergebieten „Domquartier“ und „Grüne Schiene“ erstmalig an der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren und großen Mittelzentren teil. Mit den Fördermitteln können wichtige Akzente für die Stadtentwicklung gesetzt werden. Hierfür wird der Stadt bei einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro ein Fördervolumen von 7,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Stadt Zweibrücken:
Die Stadt Zweibrücken kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes in den drei Fördergebieten „Hornbach/Breitwiesen“, „Steinhauser Straße“ und „Mitte Zweibrücken“ städtebauliche Maßnahmen mitfinanzieren und eigene städtebauliche Akzente setzen. Bei einem Investitionsvolumen von 6,89 Millionen Euro beziehungsweise einem Fördervolumen von 6,2 Millionen Euro insgesamt bedeutet dies im Durchschnitt ein Fördermittelvolumen von 1,55 Millionen Euro jährlich.
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