Bei Autounfällen bleibt es glücklicherweise oft bei Blechschäden – auch, weil Autos eine Knautschzone haben, durch die die Insassen geschützt sind. Personen auf einem Fahrrad haben eine solche Knautschzone nicht, weshalb sie besonders gefährdet sind. Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz 3.570 Unfälle mit Beteiligung eines Fahrrads. Dabei sind 12 Radfahrende tödlich verunglückt, 562 wurden schwer verletzt (Vergleich 2020: 4.023 Fahrradunfälle, dabei 672 Schwerverletzte, 14 Todesfälle). Die Polizei Rheinland-Pfalz sensibilisiert anlässlich des Weltfahrradtags am 3. Juni für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber allen Radfahrenden, damit diese Zahlen sinken.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert an alle Autofahrenden:
– Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand, wenn Sie an einer
Person auf einem Fahrrad vorbeifahren; ab 90 km/h und außerorts
müssen es sogar zwei Meter sein. Ist das nicht möglich, müssen
Sie mit dem Vorbeifahren warten.
– Achten Sie beim Abbiegen besonders auf Radfahrende – auch auf
jene, die in die gleiche Richtung geradeaus fahren und etwa zur
selben Zeit die Abbiegestelle erreichen.
– Achten Sie stets auf richtig eingestellte Außen- und
Rückspiegel. Je besser sie eingestellt sind, desto kleiner ist
der tote Winkel, in dem Radfahrende übersehen werden könnten.
Vergessen sie trotzdem den Schulterblick nicht.
– Halten Sie nicht auf Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Linie).
Es darf nur kurz darauf ausgewichen werden. Bei einem
Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) ist weder Parken, noch
Halten oder Ausweichen erlaubt.
– Passen Sie beim Öffnen der Autotür auf, damit kein Radfahrer mit
der Tür zusammenstößt. Unser Tipp: Öffnen Sie die Fahrertür von
innen mit der rechten Hand, damit sich der Oberkörper
automatisch leicht in Richtung des nachfolgenden Verkehrs dreht.
Folgendes sollten Autofahrende außerdem beachten:
– Radfahrende sind nicht gezwungen auf einem Radweg zu fahren,
sondern dürfen auch die Straße benutzen – außer, wenn die
Benutzung durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben
ist.
– Auch Fahrradfahrende müssen einen Sicherheitsabstand zu am
Fahrbahnrand parkenden Autos einhalten, weshalb sie vor allem
bei Engstellen weit in der Mitte der Straße fahren müssen.
– Bei einer roten Ampel dürfen Radfahrende wartende Autos rechts
überholen, wenn genügend Platz dafür vorhanden ist –
selbstverständlich mit angemessener Geschwindigkeit und
besonderer Vorsicht.
Darüber hinaus betont das LKA die Wichtigkeit, auf ein verkehrssicheres Zweirad zu achten. Dazu gehört auch eine funktionierende Beleuchtung, eine Klingel sowie vorgeschriebene Reflektoren. Zudem sollte ein Fahrradhelm getragen werden, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Wie auch Autofahrende sollten fahrradfahrende Personen ebenfalls vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein sowie auf den Konsum von Alkohol und Drogen verzichten. Die Nutzung eines Smartphones ist während dem Radfahren verboten.
Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 31.05.2022