Die rund zwei Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz erzielten im Jahr 2018 im Durchschnitt einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 41.097 Euro. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes entspricht dies einem Plus von 3,8 Prozent bzw. 1.516 Euro gegenüber dem Jahr 2017. Die festgesetzte Einkommensteuer betrug im Durchschnitt 7.084 Euro je Steuerpflichtigen und legte damit um 4,7 Prozent zu.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte weist eine Ungleichverteilung auf. Etwa 65 Prozent der Steuerpflichtigen lagen unter dem Durchschnittswert von 41.097 Euro. Die auf diese Steuerpflichtigen entfallende Steuer machte aber in der Summe nur etwa 14 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen aus. Einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Euro und mehr hatten gut sechs Prozent der Steuerpflichtigen; sie trugen 46 Prozent zur festgesetzten Steuer bei. Unter ihnen sorgten die 928 Einkommensmillionäre – Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro und mehr – für 6,6 Prozent der festgesetzten Steuer, obwohl sie nur 0,05 Prozent aller Steuerpflichtigen repräsentieren.
Der Großteil der Steuerpflichtigen (84 Prozent) hatte überwiegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Gesamtbetrag der Einkünfte lag für diese Steuerpflichtigen bei durchschnittlich knapp 38.700 Euro je Steuerpflichtigen. Steuerpflichtige mit anderen überwiegenden Einkunftsarten verdienten zum Teil deutlich mehr. An der Spitze standen die Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus selbständiger Arbeit mit einem durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von rund 126.400 Euro je Steuerpflichtigen.
Regionale Betrachtung
Die im Durchschnitt höchsten Gesamtbeträge der Einkünfte je Steuerpflichtigen wurden in den im Südosten des Landes gelegenen Gebietskörperschaften erzielt. Spitzenreiter war – wie in den Jahren zuvor – der Landkreis Mainz-Bingen mit fast 50.700 Euro, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim mit rund 46.900 Euro und der kreisfreien Stadt Speyer mit knapp 45.700 Euro. Die Schlusslichter waren die kreisfreien Städte Pirmasens mit 31.000 Euro und Zweibrücken mit rund 34.700 Euro sowie der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit gut 34.800 Euro. Der Durchschnittswert des Gesamtbetrags der Einkünfte lag in den Landkreisen um 5,2 Prozent höher als in den kreisfreien Städten.
Die Ergebnisse sind der Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer entnommen. Diese Statistik beruht zu einem wesentlichen Teil auf den maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzver-waltung. Da die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Finanzverwaltung in bestimmten Fällen zwei Jahre oder später nach Ende des Veranlagungsjahres erfolgen kann, liegen die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig erst im vierten Jahr nach dem Ende des Veranlagungsjah-res vor. Die Ergebnisse für das Jahr 2018 stellen daher die derzeit aktuellsten verfügbaren Daten dar.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird aus der Summe der Einkünfte der nach dem Einkommensteuergesetz unterschiedenen sieben Einkunftsarten, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug für Land- und Forstwirte, ermittelt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte stellt eine Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar. Zusammenveranlagte Personen werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.
Autor: Rüdiger Westbomke (Sachgebiet Steuerstatistiken)
Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
www.statistik.rlp.de
Kaiserslautern, 31.05.2022