Die BARMER fordert eine Stärkung des Wettbewerbes für biosimilarfähige Wirkstoffe. Als Biosimilars bezeichnet man wirkstoffgleiche Biologika, die nach Patentablauf mit Bezug auf ein Referenzarzneimittel zugelassen wurden. Laut Gesetz sollen ab August für die Apotheken konkrete Regelungen für den Austausch von Biosimilars gelten, ähnlich wie bei Generika. Die Regelung wurde bereits im Jahr 2019 beschlossen. Dazu ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie erforderlich. Im laufenden Stellungnahmeverfahren regt sich nun Kritik seitens der Pharmaindustrie, der Ärzte- und Apothekerschaft. „Biosimilars sind für die Patientinnen und Patienten genauso sicher und wirksam wie das Originalarzneimittel. Daher ist es richtig, die Apotheken in eine wirtschaftliche Versorgung einzubeziehen. Für den Austausch bedarf es transparenter Regeln, wie sie die zu ändernde Arzneimittel-Richtlinie vorsehen wird“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Sollte es medizinisch notwendig sein, könnten die Ärztinnen und Ärzte den Austausch unterbinden, indem sie auf dem Rezept das sogenannte „aut-idem-Feld“ ankreuzten. Die Daten der BARMER zeigten, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch einen verstärkten Wettbewerb bei biosimilarfähigen Wirkstoffen jährlich bis zu 1,2 Milliarden Euro einsparen könnten bei gleichbleibender hoher Versorgungsqualität. Diese Mittel könnten für die Versicherten anderweitig eingesetzt werden.
Rheinland-Pfalz mit bundesweit höchster Biosimilar-Quote
Laut BARMER gibt es derzeit 15 biosimilarfähige Wirkstoffe. Die bifg-Analyse Analyse zeigt, dass der Biosimilar-Anteil ohne Insuline im Jahr 2021 in den Bundesländern zwischen 73 Prozent in Hessen und 84 Prozent in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lag. Nach den Worten von BARMER-Landesgeschäftsführerin Kleis ist der Biosimilar-Anteil bei Insulinen deutlich niedriger, führt aber für die Kassen nicht zu Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin. Die bifg-Analysen zeigen auch, dass Rheinland-Pfalz bei biosimilarfähigen Krebsmedikamenten im Jahr 2021 mit einem Anteil von 77 Prozent einen der niedrigsten Werte im Ländervergleich aufwies. Im Vergleich aller Länder erstreckte sich die Spanne von 73 Prozent in Hamburg bis hin zu 92 Prozent in Bayern und 97 Prozent in Bremen. „Die unterschiedlich hohen Biosimilar-Quoten zeigen, dass der geplante Austausch von Originalpräparaten und Biosimilars in Apotheken regionales Potenzial hat. Rein medizinisch sind so große Spannbreiten bei den Biosimilar-Quoten nicht erklärbar. Die geplanten Austauschregeln werden dazu beitragen, die bestehenden regionalen Unterschiede erheblich zu verringern“, betont Kleis.
Mehr Wettbewerb bei Biosimilars erforderlich
Gemäß der bifg-Analyse liegen die Preise der Biosimilars je Wirkstoff derzeit sehr dicht zusammen. „Ein Wettbewerb auf Basis der Austauschpflicht könnte die Preise für Biosimilars um 15 bis 25 Prozent senken. Das zeigen internationale Preisvergleiche“, sagt Kleis. Verbindliche Regeln zum Austausch der Biosimilars würden dazu beitragen, den Wettbewerb im Sinne der Versicherten zu intensivieren. Dies eröffne auch Chancen für pharmazeutische Unternehmen, sich neu im Markt zu etablieren und fördere eine wirtschaftliche und sichere Versorgung.
Quelle Text/Bild:
BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz
www.barmer.de
Kaiserslautern, 27.05.2022