Neue regionale Wirtschaftsförderung startet

Ab sofort startet mit der neuen Förderperiode 2022-2027 die neue regionale Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz. Das hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Damit erhalten mehr Regionen und somit mehr Unternehmen die Möglichkeit zur Förderung. Rund 30 Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2022 für neue Vorhaben bereit. Anträge können ab sofort bei der ISB gestellt werden.
„In Rheinland-Pfalz erhalten in der neuen Förderperiode mit 17 Regionen weitaus mehr Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung. Besonders erfreulich ist, dass auch Ahrweiler Teil der neuen Förderkulisse ist. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um die Region nach der schrecklichen Flutkatastrophe zu stärken und zukunftsfähig zu entwickeln“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Die Zahl der Fördergebiete steigt von 10 in der vergangenen auf nun 17 Regionen in der aktuellen Förderperiode. Die sieben neuen Regionen sind: Die Landkreise Ahrweiler, Kusel, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Rhein-Hunsrück-Kreis sowie die Städte Worms und Trier. Die neue Gebietskulisse gilt für die neue Förderperiode 2022 bis 2027.

„Die regionale Wirtschaftsförderung ist ein wichtiger Anreiz für Investitionen gerade in eher schwächer entwickelten Gebieten. Wir stärken damit die mittelständische Wirtschaft sowie die Wirtschaftskraft der Regionen“, betonte Schmitt die Bedeutung des Programms.

Rund 30 Mio. Euro (zu gleichen Teilen Bundes- und Landesmittel) stehen im Haushaltsjahr 2022 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Förderung rheinland-pfälzischer Unternehmen zur Verfügung.

Mit dem GRW-Programm können Investitionsvorhaben von gewerblichen Unternehmen in strukturschwachen Regionen in Rheinland-Pfalz unterstützt werden. Eine Antragstellung ist ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich.

„Die Bearbeitung des GRW-Zuschussprogramms ist ein wichtiger Baustein unseres Förderangebotes“, sagte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. „Wir unterstützen damit den Mittelstand und tragen zur Entstehung neuer Arbeitsplätze in der Region bei.“

Die Karte der Fördergebiete in der Förderperiode 2022-2027 finden Sie hier. https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/153/Karte_GRW-Foerdergebiete_2022-2027_RLP.pdf

Zur Antragsstellung inklusive weiterer Informationen gelangen Sie unter folgendem Link: https://isb.rlp.de/foerderung/153.html

Was wird gefördert?

Es werden Investitionen von Unternehmen gefördert, die die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmen steigern und einen wirtschaftlichen Erfolg für die Region erwarten lassen. Das können Investitionen in die Errichtung einer neuen oder der Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion sowie die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sein. Zudem müssen durch die Investition neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden.

Zu den C-Fördergebieten gehören in der neuen Förderperiode 2022-2027 die Stadt Pirmasens, der Kreis Südwestpfalz, die Stadt Zweibrücken sowie der Kreis Birkenfeld. Kleine, mittlere sowie große Unternehmen können mit bis zu 35 % gefördert werden.

Als D-Fördergebiete sind folgende Gebiete in der neuen Förderperiode ausgewiesen: Kreis Ahrweiler, Kreis Kusel, Kreis Cochem-Zell, Kreis Altenkirchen, Kreis Bad Kreuznach, Kreis Vulkaneifel, Kreis Bernkastel-Wittlich, Donnersbergkreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Stadt und Kreis Kaiserslautern, Stadt Worms, sowie die Stadt Trier. Kleine und mittlere Unternehmen können in diesen Gebieten mit bis zu 20 % gefördert werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen.

Hintergrund:

Die neue Gebietskulisse ist auf Basis neuer Regionalbeihilferegelungen entstanden, die die EU-Kommission im April 2021 beschlossen hatte. Die förderfähigen Gebiete werden durch die EU anhand bestimmter Kriterien definiert wie bspw. Produktivität, Erwerbsfähigenentwicklung, Unterbeschäftigung, oder Infrastruktur.

Aufgrund der neuen Evaluierung des gesamten deutschen Bundesgebietes und der aktuelleren Daten, haben sich mehr Landkreise als Fördergebiet erwiesen als zuvor. Ziel ist es die strukturschwachen Gebiete zu fördern.55116 Mainz

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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Mainz, 16.05.2022