Die aktuelle BdSt-Umfrage unter den 50 größten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu ihren Realsteuer-Hebesätzen zeigt vergleichsweise viele Veränderungen für das Jahr 2022 auf. Während sechs Kommunen bei der Gewerbesteuer am Hebesatz drehten, waren es bei der Grundsteuer A sieben und bei der Grundsteuer B sogar 14 Kommunen. Bei letzterer haben bereits neun Kommunen einen Hebesatz von über 500 Prozent erreicht. Es steht zu befürchten, dass aufgrund der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuer B noch weiter steigen werden. Allerdings gab es auch zwei Städte, die ihre Hebesätze gesenkt haben.
Bislang haben 15 der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 ihre Realsteuer-Hebesätze erhöht bzw. gesenkt. Alle drei Realsteuern wurden nur von Bad Ems, Herxheim bei Landau/Pfalz und Idar-Oberstein geändert. Während Bad Ems und Herxheim ausschließlich Steigerungen vornahmen, senkte Idar-Oberstein alle drei Hebesätze deutlich. Mitten im Vollzug der Grundsteuerreform haben die Städte Mayen und Ludwigshafen die Grundsteuer B am stärksten erhöht. Bei der Grundsteuer A sind es wiederum Frankenthal (Pfalz) und Ludwigshafen.
Gewerbesteuer
Die wichtigste Einnahmequelle für deutsche Städte und Gemeinden ist die Gewerbesteuer. Diese besteuert Gewerbebetriebe nach deren Ertrag und ist somit ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Im Jahr 2021 sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) auf rund 2,85 Mrd. Euro explodiert, rund 1,1 Mrd. Euro bzw. 63 Prozent mehr als 2020.
Der höchste Gewerbesteuer-Hebesatz des Vergleichs liegt 2022 bei 450 Prozent, der niedrigste Wert bei 310 Prozent – bei einem Durchschnitt von 387 Prozent. Ganz vorne liegt Betzdorf mit 450 Prozent. Es folgen Trier (430 Prozent) und Ludwigshafen (425 Prozent). Die gewerbefreundlichsten Kommunen sind neben Ingelheim nun auch Mainz und Idar-Oberstein mit je 310 Prozent. Mainz und Idar-Oberstein, welche beide stark vom Biontech-Erfolg profitieren, haben ihren Hebesatz um 130 bzw. 110 Prozentpunkte gesenkt.
Grundsteuer B
Fast jeder Bürger ist von der Grundsteuer B betroffen. Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und wird entweder selbst vom Hauseigentümer oder über die Mietnebenkosten vom Mieter bezahlt. Das Aufkommen lag 2021 bei 606 Mio. Euro und somit rund 15 Mio. Euro höher als 2020, was einem Plus von 2,6 Prozent entspricht. In der Betrachtung der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz liegt der durchschnittliche Hebesatz bei 417 Prozent. Die Spannweite reicht von 80 bis hin zu 610 Prozent.
Während Neuwied mit 610 Prozent der negative Spitzenreiter ist, haben mittlerweile insgesamt acht weitere Kommunen ihren Hebesatz auf über 500 Prozent angehoben. Dies sind Trier und Worms mit je 550 Prozent, Frankenthal (Pfalz) mit 540 Prozent, Mayen mit 535 Prozent, Ludwigshafen mit 525 Prozent, Kaiserslautern und Pirmasens mit je 510 Prozent sowie Neustadt a.d.W. mit 505 Prozent. Die höchsten Steigerungen nahmen Mayen mit 110 Punkten und Ludwigshafen mit 105 Punkten vor. Am günstigsten ist es in Ingelheim mit 80 Prozent. Durch die massive Senkung um 245 Punkte auf 290 Prozent hat sich Idar-Oberstein den Platz als zweitgünstigste Kommune gesichert.
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. Ihr Aufkommen blieb verglichen zum Vorjahr stabil bei rund 19 Mio. Euro. Damit ist die Grundsteuer A die fiskalisch unbedeutendste Realsteuer.
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer A liegt 2022 bei 330 Prozent. Die Spanne reicht von 67,5 bis 460 Prozent. Auf Platz 1 liegt Kaiserslautern mit 460 Prozent, dicht gefolgt von Frankenthal (Pfalz) und Betzdorf mit je 440 Prozent. Frankenthal erhöhte den Hebesatz am deutlichsten, nämlich um 90 Punkte. Darauf folgt mit 80 Punkten Ludwigshafen. Mit 67,5 Prozent greift Ingelheim den Waldbesitzern und Landwirten am wenigsten in die Tasche. Grafschaft wurde als zweitgünstigste Gemeinde verdrängt und liegt mit 285 Prozent nun an dritter Stelle. Idar-Oberstein hat aufgrund einer starken Reduzierung des Hebesatzes auf 250 Prozent den zweitgünstigsten Platz bei der Grundsteuer A erreicht.
Fünf-Jahres-Vergleich
Im Vergleich mit dem Jahr 2017 haben 23 der 50 größten Städte und Gemeinden ihre Hebesätze verändert. Einzig Mainz und Idar-Oberstein haben in dieser Zeit Senkungen vorgenommen.
Bei der Gewerbesteuer hat es seit 2017 stolze 14 Änderungen gegeben, wobei sich der durchschnittliche Hebesatz, dank der diesjährigen Senkungen, dem von 2017 angeglichen hat – er liegt wieder bei 387 Prozent. Den stärksten Aufschlag hat Bad Ems mit einem Plus von 43 Punkten beschlossen. Dicht gefolgt von Betzdorf, welches eine Erhöhung um 40 Punkte vollzog. Zwei Kommunen haben die Gewerbesteuer gesenkt, nämlich Mainz (-130 Punkte) und Idar-Oberstein (-90 Punkte).
Von 2017 bis 2022 haben 21 der betrachteten Kommunen die Grundsteuer B erhöht. Der durchschnittliche Hebesatz stieg um 26 Punkte von 391 auf 417 Prozent. Neuwied hat mit einer Erhöhung um 190 Punkte den absoluten Spitzenplatz inne. Es folgen Worms, Frankenthal (Pfalz) und Mayen mit einem Plus von je 110 Punkten sowie Ludwigshafen mit 105 Punkten. Auch Trier und Pirmasens haben jeweils mit 100 Punkten dreistellig erhöht. Demgegenüber hat nur Idar-Oberstein die Grundsteuer B gesenkt, sogar um stolze 140 Punkte. Die Landeshauptstadt Mainz war trotz des Biontech-Steuersegens nicht dazu bereit, die Bürger bei der Grundsteuer B zu entlasten.
Die Grundsteuer A wurde im betrachteten Zeitraum von 14 Kommunen erhöht sowie von einer gesenkt. Von 318 auf 330 Prozent stieg der durchschnittliche Hebesatz um 12 Punkte. Negativer Spitzenreiter ist Kaiserslautern mit einer Erhöhung um 150 Punkte. Es folgt Frankenthal (Pfalz) auf Platz 2 mit 110 Punkten und Ludwigshafen mit 80 Punkten. Wieder senkte nur Idar-Oberstein seinen Hebesatz, hier um 90 Punkte.
BdSt-Kritik
„Die Kommunen in Rheinland-Pfalz drehen verstärkt an der Hebesatz-Schraube. Gerade vor der angeblich aufkommensneutralen Grundsteuerreform ist das ein schlechtes Zeichen. Denn wer den Bürgern schon vor dem Jahr 2025 weit tiefer in die Tasche greift, kann später augenzwingend das Einhalten des Versprechens verkünden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land Rheinland-Pfalz die Städte und Gemeinden über die Kommunalaufsicht ADD dazu antreibt, die Hebesätze zu erhöhen“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Auffällig bei den Erhöhungen ist, dass diese bei der Grundsteuer B regelmäßig heftiger ausfallen als bei der Gewerbesteuer. Ein Ende der Erhöhungen ist selbst für das Jahr 2022 nicht in Sicht, da in verschiedenen Kommunen dazu noch diskutiert wird, so in Bad Kreuznach und Bitburg. Dabei haben die meisten Bürger in der heutigen Zeit mehr als genug finanzielle Sorgen, als dass die Kommunen noch etwas drauflegen müssten. Wir appellieren daher an die Städte und Gemeinden, auf Hebesatz-Steigerungen zu verzichten.“
Tabelle als Download: PM 6-2022 Tabellenanhang
Quelle Text/Bild:
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz
www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de
Mainz, 13.05.2022