Vor mehr als einem Jahr, am 14. Dezember 2020, fanden Passanten in der Staubörnchenstraße eine zunächst unbekannte Frauenleiche (wir berichteten: https://s.rlp.de/Zi5rt). Wie die Ermittlungen später ergaben, handelte es sich um die ungarische Staatsbürgerin Diana Bodi. Bis heute sind die Umstände ihres Todes ungeklärt und die Ermittlungen dauern an. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von einem Tötungsdelikt aus. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro ausgesetzt.*
Am Mittwoch, 11. Mai 2022, um 20:15 Uhr, wird Rudi Cerne im ZDF den Fall vorstellen. Studiogast in der Sendung Aktenzeichen XY … ungelöst ist Roland Morzik. Morzik war stellvertretender Leiter der Mordkommission beim Polizeipräsidium Westpfalz. Rund um den Kriminalhauptkommissar unternimmt eine Sonderkommission alles, um den Totschlag an Diana Bodi aufzuklären.
Die Ermittlungen sind umfangreich und noch nicht abgeschlossen. Einen Tatverdächtigen gibt es bislang nicht. Allerdings liegt den Ermittlern die Aufzeichnung einer Überwachungskamera vor. Das Video (siehe: https://s.rlp.de/Qk2P4) zeigt einen Unbekannten, der spätabends, am 12. Dezember 2020, einen Einkaufswagen durch die Rosenstraße, zieht. Auf der unteren Ablage des Wagens transportierte er einen größeren, weißen Gegenstand. Bei diesem Gegenstand könnte es sich um die verpackte Leiche von Diana Bodi handeln.
In der ZDF-Sendung am Mittwoch werden die letzten Tage und Stunden im Leben von Diana Bodi nachgestellt, so wie sich die Ereignisse aufgrund der polizeilichen Ermittlungen zugetragen haben könnten.
Für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro ausgesetzt.* Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369 2501 mit der Polizei Kaiserslautern in Verbindung zu setzen. Ab Mittwochabend ist auch ein anonymes Hinweistelefon unter der Rufnummer 0152 10184218 geschaltet. |erf
*Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Bedienstete bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört.
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Bildquelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Quelle Text:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 06.05.2022