Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) hat heute im Namen ihrer rheinland-pfälzischen Verbandsmitglieder einen Antrag auf Auszahlung der Landesförderung zur Finanzierung der überproportionalen Personalkostensteigerungen infolge der letzten beiden Tarifabschlüsse im rheinland-pfälzischen Busgewerbe beim zuständigen Ministerium eingereicht. Das Land Rheinland-Pfalz hatte bereits im Jahr 2021 die überproportionalen Mehrkosten aus den beiden Tarifabschlüssen von Verdi mit dem Arbeitgeberverband VAV in Höhe von 50 Prozent übernommen. Die Stadt- und Landkreise im VRN haben sich vertraglich gegenüber den Unternehmen verpflichtet, die andere Hälfte zu übernehmen, solange das Land Rheinland-Pfalz weiterhin zu seiner Finanzierungszusage steht. Eine entsprechende Förderrichtlinie für das laufende Jahr 2022 liegt jedoch noch nicht vor, weshalb die Gewerkschaft Verdi wiederholt zum Streik aufgerufen hat.
Am 27. April hat das Land ein Antragsformular für eine entsprechende Abschlagszahlung bereitgestellt, das vom VRN umgehend genutzt wurde.
Der Streik wird neben dieser Finanzierungsfrage auch damit begründet, dass der Manteltarifvertrag um eine verbesserte Pausenzeitenregelung ergänzt werden soll. Diese Regelung ist jedoch im VRN bereits seit einigen Jahren fester Bestandteil der Verkehrsverträge, sodass auch dies kein ausreichender Streikgrund mehr ist.
Der VRN hat daher die Gewerkschaft Verdi aufgefordert, die laufenden Streikmaßnahmen im rheinlandpfälzischen Verbundverkehr zurückzunehmen, da im VRN eine Finanzierung der Tarifabschlüsse gesichert ist und in Sachen Pausenzeiten kein Handlungsbedarf besteht.
Bei den rheinland-pfälzischen Verbandsmitgliedern handelt es sich um die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Donnersberg und der Rhein-Pfalz-Kreis, sowie die Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d.W., Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.
Weitere Informationen zu den Streikmaßnahmen unter: https://www.vrn.de/news/artikel/00612/index.html
Quelle Text/Bild:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
B1 3-5, 68159 Mannheim
www.vrn.de
Mannheim, 28.04.2022