Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. April der von der Verwaltung vorgelegten neuen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kaiserslautern zugestimmt. Sie löst die vorhandene „Gefahrenabwehrverordnung Tauben“ ab und enthält Gebote und Verbote bzgl. der Fütterung von Wildtieren (z.B. Schwäne, Wildtauben, Wildschweine etc.) und sogenannten Neozoen, also nicht gebietsheimischen eingewanderten Tierarten wie zum Beispiel Nilgänsen, Waschbären oder Bisamratten.
Gemäß der Verordnung dürfen verwilderte Haustauben und Wildtiere einschließlich der Neozoen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Die Fütterung von Singvögeln und Haustieren im Stadtgebiet ist so vorzunehmen, dass dieses Futter von verwilderten Haustauben und Wildtieren nicht erreicht werden kann. Müll- und Kompostbehälter sind so zu sichern, dass verwilderte Haustauben und Wildtiere keinen Zugang haben. Ausnahmen von diesen Geboten gibt es nur für die Fütterung und Kirrung von Schalenwild gemäß Landesjagdgesetz, für behördlich genehmigte Futterstellen (z.B. Taubentürme) oder Inhaber einer gültigen Erlaubnis.
„Aus falsch verstandener Tierliebe oder im Rahmen des eigenen Freizeitverhaltens werden Tauben und andere Wildtiere im gesamten Stadtgebiet von Kaiserslautern immer wieder von der Bevölkerung gefüttert“, erklärt Bürgermeisterin Beate Kimmel. „Aktuell häufen sich entsprechende Beschwerden im Hinblick auf Fütterungen, aber auch entstandene Schäden, weswegen wir die ohnehin anstehende Neufassung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung genutzt haben, um die Inhalte zu überarbeiten und weitere Tierarten einzubeziehen“, so Kimmel.
Das Füttern von Wildtieren kann viele negative Folgen nach sich ziehen. Die Tiere werden durch die Fütterung an die entsprechenden Fütterungsstandorte gebunden und suchen weitere Futterquellen in der Umgebung des Fütterungsstandortes. Auch verlieren sie durch die Fütterung ihre natürliche Scheu vor dem Menschen. Das Ergebnis: Die Populationsstärke steigt und mit ihr der Druck auf die verschiedenen Fütterungsstellen. Die Tiere verbreiten sich weiter über die Stadt. Neben den heimischen Wildtieren und verwilderten Haustauben werden über die Fütterung auch sogenannte Neozoen, also fremde, eingewanderte Arten, in die Stadt gelockt.
In der Folge nehmen Schäden und Verschmutzungen zu, im öffentlichen wie auch im privaten Raum. Durch die fütterungsbedingte steigende Population von Wassertieren – z.B. Vögel, Nutrias oder Bisamratten – kommt es zusätzlich zu einem erhöhten Eintrag an Kot in Gewässer und ihre Umgebung. Eine Eutrophierung, also ein „Umkippen“ des Gewässers kann die Folge sein. Der Sauerstoffgehalt des Wassers sinkt, anderen Wasserbewohnern, vor allem einheimischen Amphibien und Fischen, wird die Lebensgrundlage entzogen. Durch die höhere Tierdichte können sich ferner Infektionen wie etwa die Vogelgrippe zwischen den Tieren schneller verbreiten. Eine Übertragung von für den Menschen gefährlichen Erkrankungen kann nicht ausgeschlossen werden, etwa durch Vögel oder Wanderratten.
Die vollständige Verordnung ist im amtlichen Teil der Amtsblattausgabe vom 6. Mai zu finden und tritt am Tag danach in Kraft.
Download: Gefahrenabwehrverordnung_Fütterungsverbot_Wildtiere _April2022
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
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Kaiserslautern, 27.04.2022
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