Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Maibaum aufstellen – aber sicher!

Unfallkasse Rheinland-Pfalz empfiehlt Schutzmaßnahmen, um Unfallrisiken zu reduzieren

„Wir bleiben zu Hause“ war gestern. Dank gelockerter Corona-Maßnahmen können Bräuche und Gepflogenheiten in diesem Frühjahr wiederaufleben. So auch das Aufstellen des Maibaumes, das vielerorts in tatkräftiger Gemeinschaft von Vereinen, einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auch Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich im Auftrag der Kommune erfolgt.

Für den reibungslosen und vor allem sicheren Ablauf sollten einige Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, damit keine Menschen zu Schaden kommen. Hierzu gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz folgende Empfehlungen:

Bereits im Vorfeld ist festzulegen, wie und wo der Maibaum aufgestellt werden soll. Um Unfälle im Vorhinein zu vermeiden, sind mögliche Gefahren zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Auf Grundlage dieser Beurteilung sind alle Beteiligten ausführlich über die Gefahren und notwendige Verhaltensweisen beim Aufstellen des Baumes zu unterweisen. Berücksichtigt werden muss der Einsatz von Arbeitsgeräten wie beispielsweise Motorsägen oder Seilwinden. Denn nur hierin unterwiesene Personen dürfen diese Geräte auch verwenden.

Für die Durchführung der Arbeiten ist es wichtig, dass eine verantwortliche Person benannt und allen bekannt ist. Diese Person sollte – wie die anderen Beteiligten auch – in der Lage sein, die anfallenden Tätigkeiten sicher ausführen zu können. Wichtig ist auch: Bevor es losgeht, müssen Gefahrenbereiche gekennzeichnet und sichergestellt werden, dass Unbeteiligte nicht verletzt werden können.

Die verwendeten Geräte und Materialien müssen stets sicher und geeignet sein. Vielerorts wird der Maibaum mithilfe von langen Stangenpaaren, sogenannten „Schwalben“ gestellt. Dabei ist darauf zu achten, dass die „Schwalben“ stabil sind und dem Gewicht des Baumes standhalten können. Andere Aufstellungsarten bergen ein geringeres Unfallrisiko, wie z.B. das Aufstellen mit Hilfe eines Traktors mit Winden oder Anbaukränen. Um sich nicht gegenseitig zu gefährden, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die Beteiligten gut mit den Maschinenbedienerinnen und Maschinenbedienern abstimmen.

Für die Standsicherheit des Maibaums ist die Befestigung am Baumfuß entscheidend. Befestigungen müssen alle entsprechend dimensioniert, dauerhaft und stabil sein. Vor der Aufstellung des Maibaums sind diese nochmal auf ihre Standsicherheit zu überprüfen und auch der Maibaum selbst muss zuvor auf Schäden kontrolliert werden.

Gesetzlich unfallversichert

Wenn der Maibaum im Auftrag der Kommune aufgestellt wird, trägt sie die Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten im Sinne der geltenden Sicherheitsbestimmungen. Die Personen bzw. Vereinsmitglieder, die vorab von der Gemeinde den offiziellen Auftrag zum Maibaumstellen erhalten haben, sind auch gesetzlich unfallversichert, ebenso Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, wenn sie im Rahmen eines offiziell angeordneten Feuerwehrdienstes beim Maibaumaufstellen tätig werden.

Weitere Hinweise zum sicheren Maibaumstellen hält das Informationsblatt „Maibaum aufstellen“ bereit, das auf der Homepage der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter https://www.ukrlp.de/medien/informationsblaetter/ heruntergeladen werden kann.

Quelle Text/Bild:
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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Andernach, 25.04.2022