Abriss des „halben“ Gebäudes Augustastraße 20 genehmigt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2022 einer Ausnahme zur Veränderungssperre zum Bebauungsplanentwurf „Südtangente, Teilplan Ost, Änderung 3 und Erweiterung“ und damit verbunden dem Abriss des nach Rückbauarbeiten im vergangenen Jahr verbliebenen „halben“ Gebäudes Augustastraße 20 zugestimmt. Dieser bislang verbliebene Gebäudeteil ist, im Gegensatz zu den benachbarten Gebäuden Augustastraße 22 und 24, nicht denkmalgeschützt. Die Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat fand auf Grund eines Abrissantrags der Grundstückseigentümerin statt. Die Abrissgenehmigung wird unter Einhaltung von Auflagen, u. a. zur Sicherung der benachbarten denkmalgeschützten Bausubstanz Augustastraße 22 und 24 und der Sicherung der noch vorhandenen Portalelemente, erteilt. Die Grundstückseigentümerin erhält in den nächsten Tagen den entsprechenden Bescheid.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 06.04.2022

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