Aufgrund der aktuellen Fallzahlen ist eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt in Form von SMS oder Telefonanruf bei Personen mit einem positiven Corona-Testergebnis ab dem 4. April nicht mehr möglich. Das Gesundheitsamt macht auf folgende neue Regelungen ab dem 4. April aufmerksam:
1. Bei positivem PCR- Test/ qualifiziertem Schnelltest gilt eine Absonderungspflicht von grundsätzlich 10 Tagen. Dabei wird der Tag des Testes bereits mitgezählt.
2. Ab dem 7. Tag kann eine Freitestung durch qualifizierten Schnelltest erfolgen. Ist dieser Test negativ, endet die Quarantäne sofort; ist der Test positiv, so gilt weiterhin eine Pflicht zur Absonderung. Der Test zur Beendigung der Absonderungspflicht kann täglich wiederholt werden.
3. Einen Genesenennachweis erhalten Betroffene weiterhin ausschließlich gegen Vorlage des positiven PCR-Tests in den meisten Apotheken.
4. Positiv getestete Personen sowie deren Hausstandsangehörige benötigen zudem keine Quarantänebescheinigung mehr. Die Quarantänedauer kann durch die Vorlage des positiven Tests und gegebenenfalls des negativen Tests zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne nachgewiesen werden. Hausstandsangehörige benötigen zudem noch einen Nachweis über die gleiche Wohnadresse wie die positiv getestete Person.
Diese und weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes: www.corona.rlp.de sowie auf der Webseite der Kreisverwaltung unter: https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/gesundheitsamt/gesundheitsamt/infektionsschutz/corona-uebersicht.html oder kontaktieren Sie die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Kaiserslautern unter: 0631/7105-563
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Kaiserslautern, 29.03.2022