Mit Erbbaurecht brauchen Bau- oder Kaufwillige ein Grundstück nicht zu kaufen und können das gesparte Kapital für die notwendige Sanierung oder den Hausbau verwenden. Sie zahlen dann an den Eigentümer einen jährlichen Erbbauzins (im Volksmund auch Erbpacht). Der jährliche Erbbauzins ist vertraglich an die Entwicklung der Kaufkraft angepasst und damit auf die gesamte Laufzeit betrachtet ausgewogen. In der Vergangenheit wurden Erbbaurechte meist auf 99 Jahre zu erschwinglichen Konditionen, vor allem unter sozialen Aspekten, durch die Stadt, aber auch die Reichswaldgenossenschaft und die Stiftung Bürgerhospital, vergeben. „Das Erbbaurecht ist besser als sein derzeitiger Ruf.“, resümiert CDU-Sprecher Benedikt Baumann die aktuelle Wahrnehmung.
Die derzeitige Niedrigzinspolitik der Zentralbank (EZB) hat mit dazu beigetragen, dass den Erbbauberechtigen der Erbbauzins als „nicht zeitgemäß“ angesehen wird. Für gespartes Geld werden derzeit von der Bank oft keine Zinsen mehr gezahlt oder für die Spareinlagen wird sogar Verwahrgeld fällig. Gerne würden daher Erbbaurechtsnehmende mit gespartem Geld das Erbbaugrundstück vom Eigentümer kaufen, was durchaus verständlich ist. Aus der Sicht des Eigentümers ist ein Verkauf in der derzeitigen Situation unter wirtschaftlichen Aspekten aus gleichen Gründen keine Option. Schließlich müsste der Eigentümer für das eingehende Geld bei der Bank seinerseits Verwahrgeld zahlten.
Hier bildet die hochverschuldete Stadt Kaiserslautern allerdings eine Ausnahme. Als einziges Vermögen bzw. Eigenkapital ist der der Stadt ihr Grundbesitz verblieben. Diesen gilt es zu bewahren und nicht zu verkaufen, da die Erlöse sonst lediglich zur Deckung von Haushaltslücken oder Schuldendienst verwendet werden darf. Wenn man aber weiß, dass die Stadt nur deshalb so hoch verschuldet ist, weil das Land entgegen der Verfassung die Stadt seit Jahren nicht ausreichend mit Finanzmittel ausstattet, um die vom Land und dem Bund auferlegten Aufgaben zu erfüllen, muss aus Sicht der CDU ein Ausverkauf des städtischen Grundbesitzes verhindert werden.
Die CDU möchte aus dieser Not eine Tugend machen. Um die weitere Entwicklung der Stadt mit den strategischen städtebaulichen Entwicklungszielen in Einklang zu bringen und schädlichen Bodenpreisspekulationen wie in der Logenstraße vorzubeugen, sollen alle Baugrundstücke als Erbbaurecht vergeben werden. Die Erbbaurechtsverträge sind dabei der Marktlage und den politischen Vorgaben anzupassen. „Im Wohnungsbau könnten beispielsweise Sozialwohnungen mit niedrigen Erbbauzinsen, Gewerbegrundstücke für Startups mit geringen oder zeitlich begrenzt ohne Erbbauzins, ebenso bei besonderen Investitionen für Klimaschutz oder Energiegewinnung ermöglicht werden. Erbbaurechtsverträge können auch individuell verhandelt und gestaltet werden.“, erläutert CDU-Stadtrat Walfried Weber die vielfältigen Möglichkeiten.
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CDU-Kreisverband Kaiserslautern-Stadt
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Kaiserslautern, 13.03.2022