Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu den Tötungsdelikten und der Jagdwilderei

Auf Nachfragen zum Tötungsdelikt in Ulmet mit vorangegangener Jagdwilderei

Auf Nachfragen zu den Tötungsdelikten gegen zwei Polizeibeamte in Ulmet

Nach dem gegenwärtigen Stand gibt es keinen dritten Tatverdächtigen für die Morde oder für die Jagdwilderei. Die Ermittlungen beziehen sich allerdings auch auf die Frage, ob es noch weitere Tatverdächtige gibt. Ich weise darauf hin, dass im Zuge der bisherigen Ermittlungen mehrfach bei Zeugen durchsucht wurde, am Beginn der Ermittlungen zu Fahndungszwecken, dann um Beweismittel zu finden. Auch bei Zeugen lässt die Strafprozessordnung solche Durchsuchungen zu. Auf einen Tatverdacht gegen die betreffenden Besitzer des Durchsuchungsobjekts kann man daraus nicht schließen. Beide Tatverdächtige wurden einem Schmauchspurentest unterzogen. Ferner wurden Blutproben genommen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Welche Schlüsse man aus den Ergebnissen ziehen kann, wenn sie vorliegen, ist eine andere Frage.

Einer der beiden Tatverdächtigen hat eingeräumt, am Tatort gewesen zu sein, und bestritten, an den Morden beteiligt gewesen zu sein. Diese Einlassung wird durch die weiteren Ermittlungen überprüft. In dem Anwesen in Sulzbach, wo beide Tatverdächtige festgenommen wurden, wurden eine Schrotflinte und ein Gewehr (Einlader) sichergestellt. An einem anderen Durchsuchungsort wurden weitere Schusswaffen sichergestellt. Diesbezüglich laufen Ermittlungen, wem die sichergestellten Waffen zuzuordnen sind und ob für ihren Besitz eine Erlaubnis bestand. Die laufenden Ermittlungen beziehen sich auch auf die Frage, was die beiden Tatverdächtigen zwischen den Schüssen und der Festnahme gemacht haben, soweit das für die Aufklärung der Tat relevant ist.
Über neue Entwicklungen, die den Auskunftsanspruch der Öffentlichkeit betreffen, werde ich informieren.
Dr. Gehring. Leitender Oberstaatsanwalt, 04.02.2022

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Auf Nachfragen zum Tötungsdelikt in Ulmet mit vorangegangener Jagdwilderei

Auf Nachfragen zu sichergestelltem Wildfleisch teile ich mit:
Gegen beide Beschuldigte wird auch der Vorwurf der gewerbsmäßigen Jagdwilderei erhoben. Im Fahrzeug der Tatverdächtigen wurden insgesamt 22 Stück Damwild sichergestellt. In der Wurstküche eines Tatverdächtigen in Sulzbach wurden Tierabfälle sichergestellt. Am Aufenthaltsort eines Tatverdächtigen in Spiesen-Elversberg wurden 20 ausgeweidete Wildtierkadaver und Tierabfälle sichergestellt. Darüber hinaus stand vor der Tür ein Kühlanhänger mit verkaufsfertig verpacktem Fleisch im Wert von mehreren Tausend Euro. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Ergebnisse der Durchsuchungen noch nicht vollständig ausgewertet sind. An den sichergestellten Wildtieren werden zunächst Feststellungen getroffen. Sie sind Beweismittel. Danach wird über den Verbleib entschieden. Die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei wird Sie über neue Entwicklungen in diesem Ermittungsverfahren, soweit sie veröffentlicht werden können, informieren.

Dr. Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt, 03.02.2022

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 03.02.2022