Die Preissteigerung in Rheinland-Pfalz schwächt sich zum Jahresauftakt ab. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, lag der Verbraucherpreisindex für Rheinland-Pfalz im Januar 2022 um 4,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Dezember 2021 betrug die Inflationsrate plus 5,3 Prozent.
Ursächlich für die weiterhin hohe Teuerungsrate dürften nach wie vor die Preiserhöhungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen durch steigende Großhandels- und Erzeugerpreise sein. Auch die Erhöhung der CO2-Steuer im Januar 2022 wirkt neben anderen Preiseffekten preistreibend.
Veränderungen gegenüber Januar 2021
Die Energiepreise waren im Januar 2022 wesentlich höher als im Vorjahresmonat (plus 17,3 Prozent). Der Grund dafür sind starke Preissteigerungen bei Mineralölprodukten (plus 30,4 Prozent): Sowohl die Preise für Heizöl (einschließlich Umlage) als auch die Kraftstoffpreise zogen spürbar an (plus 39 bzw. plus 25,7 Prozent). Für Fernwärme und für Gas (einschließlich Umlage) mussten die Konsumentinnen und Konsumenten ebenfalls deutlich mehr bezahlen als im Januar 2021 (plus 16 bzw. plus 12,9 Prozent). Steigende Preise gab es außerdem – trotz der Senkung der EEG-Umlage – bei Strom (plus 2,7 Prozent).
Binnen Jahresfrist legten die Nahrungsmittelpreise um 5,2 Prozent zu. Besonders kräftig fielen die Preiszuwächse bei Speisefetten und Speiseölen sowie beim Gemüse aus (plus 15,4 bzw. plus 12,1 Prozent). So kostete Butter 17,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Beim Gemüse stiegen die Preise für Tomaten und Kartoffeln besonders deutlich (plus 39,3 bzw. plus 32,3 Prozent). Die geringsten Preissteigerungen gab es im Bereich „Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren“ (plus 2,1 Prozent; darunter Schokoladentafeln plus 5,7 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, belief sich im Januar 2022 auf plus 3,2 Prozent; im Dezember 2021 lag sie bei plus 3,8 Prozent.
Durch die kräftige Steigerung der Kraftstoffpreise wies der Bereich „Verkehr“ die höchste Teuerungsrate unter den zwölf Abteilungen auf (plus 10,4 Prozent). Es folgten die Abteilungen „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (plus 6,0 Prozent) sowie „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (plus 5,3 Prozent). Lediglich für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Post und Telekommunikation“ sank das Preisniveau (minus 0,2 Prozent).
Veränderungen gegenüber Dezember 2021
Gegenüber dem Vormonat stieg der Verbraucherpreisindex um 0,2 Prozent. In neun der zwölf Abteilungen wurden Preissteigerungen beobachtet. Insbesondere für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke und für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Verkehr“ mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher tiefer in die Tasche greifen (jeweils plus 1,6 Prozent). Besonders günstig entwickelten sich die Preise in den Abteilungen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (minus 5,6 Prozent) sowie „Bekleidung und Schuhe“ (minus 3,7 Prozent).
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 650 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Im Januar kam es bei der Erhebung der Verbraucherpreise wieder vermehrt zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise und den damit zusammenhängenden Maßnahmen. In Einzelbereichen müssen daher Einschränkungen in der Aussagefähigkeit in Kauf genommen werden. Statistisch unsichere Zahlenwerte werden in den Tabellen und Grafiken entsprechend gekennzeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Januar 2022 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 4. Februar 2022 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)
Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
www.statistik.rlp.de
Kaiserslautern, 31.01.2022