Aufgrund des vorherrschend hohen Infektionsgeschehens wird das Gesundheitsamt Kaiserslautern künftig positiv Getestete in der Regel nicht mehr telefonisch kontaktieren, sondern per E-Mail oder SMS mit den wichtigsten Informationen versorgen. Auf diesem Weg erhalten die Betroffenen auch den Link zu einem Online-Fragebogen, der unbedingt auszufüllen ist. Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass dies die einzige Möglichkeit ist, dem Gesundheitsamt persönliche Daten mitzuteilen und gegebenenfalls eine Quarantänebescheinigung zu bekommen.
Die positiv getestete Person bekommt zur Weiterleitung außerdem den Link zu einem Fragebogen für die Kontaktpersonen, die die positiv getestete Person eigenverantwortlich benachrichtigen muss und denen sie auch diesen Link weiterleiten muss. Alle Kontaktpersonen müssen diesen Fragebogen ausfüllen, um eine Quarantänebescheinigung zu bekommen. Wer als Kontaktperson in Quarantäne muss, sollte daher sicherstellen, dass er diesen Link zum Online-Fragebogen von der positiv getesteten Person erhält.
Als Voraussetzung für diese Benachrichtigung per Mail oder SMS durch das Gesundheitsamt muss von der Teststelle bzw. von der Arztpraxis und dem Labor eine korrekte E-Mail-Adresse oder Handynummer an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Positiv Getestete, die lediglich eine Festnetz-Telefonnummer angeben können, werden vom Gesundheitsamt nach Möglichkeit angerufen.
Grundsätzlich werden alle positiv Getesteten und die Kontaktpersonen gebeten, sich auf der Website des Gesundheitsamtes unter www.kaiserslautern-kreis.de/covid zu informieren, wie sie sich verhalten müssen. Darüber hinaus werden alle Teststellen und Arztpraxen aufgefordert, die entsprechenden Infoblätter des Gesundheitsamtes für positiv Getestete und Kontaktpersonen auszulegen.
Das Gesundheitsamt bittet darum, nur dann die Hotline 7105-563 anzurufen, wenn auf diesen Informationswegen nicht alle Fragen beantwortet werden konnten.
Aus gegebenem Anlass noch ein Hinweis zum Genesenennachweis:
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Genesenennachweise ausschließlich an Personen ausgestellt werden, bei denen ein positiver PCR-Test durchgeführt wurde. (Vgl. aktuelle Vorgaben des RKI vom 17.1.2022: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html).
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Kaiserslautern, 14.01.2022