Auch am ersten Montag des Jahres trafen sich am 3. Januar etwa 700 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem unangemeldeten sogenannten „Montagsspaziergang“ an verschiedenen Örtlichkeiten in Kaiserslautern und zogen durch die Innenstadt. Es kam dabei zum wiederholten Mal zu Verstößen gegen die von der Stadt am 22. Dezember veröffentlichte Allgemeinverfügung, wonach unangemeldete Veranstaltungen dieser Art bis 9. Januar verboten sind.
Die Allgemeinverfügung wurde erlassen aufgrund der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl an den Montagsspaziergängen, dem Umstand, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden und dem Erfordernis, aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich sind Versammlungen bei der Ordnungsbehörde unter Nennung eines Ansprechpartners vorab anzumelden.
Aufgrund der unverändert hohen Bedrohungslage durch das Infektionsgeschehen hat die Stadt durch eine neue Allgemeinverfügung das Verbot der Montagspaziergänge sowie vergleichbarer nicht angemeldeter Veranstaltungen nun bis 20. Januar verlängert. Das hat zur Folge, dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit darstellt, was gestern und auch in den kommenden Wochen verstärkt kontrolliert wurde und auch weiterhin werden wird.
Die Polizei ist zur Neutralität verpflichtet. Sie richtet ihre Einsatzmaßnahmen nach taktischen Gesichtspunkten aus. Die Einsatzkräfte werden nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und Würdigung des Einzelfalls tätig. Dabei fließen neben den Erfahrungen zurückliegender Einsätze auch die Beurteilung des jeweiligen Adressaten der Maßnahme in die Bewertung mit ein.
Im Hinblick der Erfahrungen der letzten Wochen hat die Polizei ihre taktische Vorgehensweise an die Erfordernisse angepasst. Da auch am Montagabend kein Versammlungsleiter benannt wurde, suchten die Beamten den direkten Kontakt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, um die polizeilichen Maßnahmen im Vorfeld zu kommunizieren. Durch den Einsatz eines Lautsprecherwagens und speziell geschulter Beamter sprachen die Einsatzkräfte die Versammlungsteilnehmer an. Die Polizisten machten deutlich, dass die Menschen an einer verbotenen Versammlung teilnehmen und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen. Den Anwesenden wurden die Konsequenzen ihres Handelns – nämlich die Feststellung ihrer Personalien und die Verfolgung der Verstöße durch die Ordnungsbehörde – erläutert. Die Polizei bat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich zu entfernen. Dieser Aufforderung kamen viele Personen nach.
Wo weiterhin Verstöße festgestellt wurden, schritten die Beamten ein. Sie führten 166 Personenkontrollen durch, hielten 176 Gefährderansprachen und erteilten 76 Platzverweise. Insgesamt wurden 67 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Stadtverwaltung weitergeleitet. Auf die Betroffenen kommen nun Bußgelder zu, die im Einzelfall über 500 Euro betragen können: – Teilnahme an einer per Allgemeinverfügung untersagten Kundgebung: bis zu 500 Euro. – Nichtbefolgen eines Platzverweises: 100 bis 200 Euro. – Verweigerung der Angabe von Personendaten bzw. Falschangabe von Personendaten: 150 Euro. – Verstoß gegen das Abstandsgebot: 50 Euro. – Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 Euro.
Polizei und Stadt weisen nochmals daraufhin, dass Versammlungen vorab rechtzeitig bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Dann ist auch eine frühzeitige Kooperation zwischen Versammlungsbehörde, Polizei und Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern möglich. |tho/mhm
——————–
#kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #polizei #polizeikl #felix_polizeikl #polizei.rheinlandpfalz
Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
www.polizei.rlp.de
Kaiserslautern, 04.01.2022