Über zwei Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Selbsthil-feeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2021 zur Verfü-gung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 29 Selbsthilfeorganisationen und rund 450 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividu-ellen Förderung an die Selbsthilfe. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlauf-punkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzah-len. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rhein-land-Pfalz übernimmt auch 2022 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Wichtig ist zudem die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2022 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können auch im laufenden Jahr 2022 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen.
Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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Kaiserslautern, 22.12.2021