Ob Restaurant, Kino oder Indoor-Sport: Der Impfpass ist durch die Corona-Pandemie zu einem der wichtigsten Ausweisdokumente geworden, da Personen ohne den Nachweis der Impfung gegen Covid-19 der Zugang zu vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens verwehrt bleibt.
Das machen sich seit einiger Zeit auch Kriminelle zunutze, die Impfpässe fälschen und im Internet – über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste – zum Teil für dreistellige Beträge zum Kauf anbieten. Die Fallzahlen haben seit Ende September merklich zugenommen und im November einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, teilt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) mit. Mittlerweile liegt die Anzahl der Fälle, in denen gefälschte Impfnachweise Gegenstand von Ermittlungen sind, im mittleren dreistelligen Bereich. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.
Das LKA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht nur das Herstellen und Vertreiben, sondern auch die Nutzung von gefälschten (digitalen) Impfausweisen strafbar ist. Als Strafrechtsnormen kommen zum Beispiel Urkundenfälschung, das Fälschen von Gesundheitszeugnissen oder das Ausstellen bzw. der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse in Betracht.
„Gefälschte Impfausweise sind kein Kavaliersdelikt, da durch den vorgetäuschten Impfschutz die Gesundheit anderer Menschen gefährdet wird. Deshalb geht die Polizei den festgestellten Verstößen konsequent nach“, sagt LKA-Präsident Johannes Kunz.
Bei den bisher in Rheinland-Pfalz festgestellten Fälschungen handelt es sich in den meisten Fällen um bei Apotheken vorgelegten Impfpässen, die dort in einen digitalen Impfnachweis umgewandelt werden sollen. Außerdem gehen Ermittlungen beispielsweise auf Hinweise aus der Bevölkerung zu im Internet angebotenen Impfausweisen zurück oder es handelt sich um „Zufallsfunde“.
Im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen rät das LKA, keine Bilder seines Impfausweises mit Chargennummer der Impfstoffe oder Anschrift in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Betrüger nutzen diese Daten für ihre Fälschungen.
Angebote von gefälschten Impfausweisen sollten umgehend der Polizei und dem Netzwerkbetreiber gemeldet werden.
Personen, die mit der Kontrolle von Impfausweisen betraut sind, sollten folgende Hinweise beachten, um Verdachtsmomente zu erkennen:
– Normalerweise beträgt der Impfabstand bei mRNA-Impfstoffen (z.B.
Moderna und Biontech) drei bis sechs Wochen, bei einem
Vektor-Impfstoff (z.B. AstraZeneca) bis zu zwölf Wochen
– Hausärzte impfen erst seit Anfang April 2021
– Es lohnt die Nachfrage, wo die Person geimpft wurde
– Bei gefälschten Impfausweisen sind oft zwei verschiedenen Ärzte
eingetragen
– Verbogene Haftklammern oder ausgefranste Löcher können ein Indiz
dafür sein, dass der Impfausweis einmal auseinandergebaut wurde,
um Seiten darin auszutauschen
– Gefälschte Impfausweise werden oft mit unzureichenden Inhalten
verkauft – z.B. mit Unterschrift des Arztes, aber ohne Datum.
Dieses muss dann vom Käufer nachgetragen werden. Weicht die
Farbe und Dicke des Stiftes von der Unterschrift ab, könnte eine
Manipulation vorliegen.
– Oftmals sind die Corona-Impfungen die einzigen eingetragenen
Schutzimpfungen
Generell gilt: Informieren Sie im Verdachtsfall die Polizei.
Weitere Informationen: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/corona-gefaelschte-impfpaesse/
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 10.12.2021