Ein 19-Jähriger aus Kaiserslautern hat bei der Polizei Anzeige erstattet. Er gab an, bei einem Onlineshop eine Spielekonsole bestellt zu haben. Der junge Mann leistete Vorkasse und überwies über 200 Euro an den vermeintlichen Verkäufer. Die Ware hat er nie erhalten. Spätere Recherchen ergaben dann, dass es sich bei der Seite „elektronischshop.com“ um einen sogenannten Fake-Shop handelte.
Gefälschte Internet-Verkaufsplattformen sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Mit professionellen Produktbildern, einem Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sie seriös und lassen beim Käufer kaum Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Fake-Shops locken mit günstigen Preisen. Hat der Kunde angebissen und Ware bestellt, wird er oftmals wegen Lieferengpässen vertröstet. Am Ende bekommt der Käufer nichts oder nur minderwertige Ware zu einem ungerechtfertigt hohen Preis geliefert. Die Betrüger verlangen meistens Vorkasse. Das Geld ist weg.
Die Polizei rät: Bevor Sie bei einem vermeintlichen Online-Schnäppchen zuschlagen, vergleichen Sie die Preise! Ist das Angebot realistisch? Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein und suchen Sie nach Erfahrungsberichten anderer Käufer. Ein Blick auf die Seiten von Verbraucherzentralen kann auch helfen, betrügerische Seiten zu erkennen. Zahlen Sie nicht per Vorkasse, also nicht per Überweisung, Kreditkarte oder Zahlungsdiensten. Nutzen Sie sichere Zahlungswege, beispielsweise den Kauf auf Rechnung. Haben Sie Zweifel: Finger weg! Kaufen Sie das gewünschte Produkt am besten beim Händler Ihres Vertrauens.
Falls Sie Opfer von Betrügern geworden sind und bereits bezahlt haben, nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank oder dem Zahlungsdienstleister auf. Möglicherweise lässt sich der Geldtransfer noch stoppen. Sichern Sie alle Belege, E-Mails und Rechnungen und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bringen Sie die gesicherten Unterlagen mit. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil die Betrüger aus dem Ausland agieren, sollten Sie Strafanzeige erstatten. Denn nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent durchgeführt werden. |mhm
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Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 02.12.2021