Auch in den Bussen der SWK gelten ab Mittwoch die 3G-Regeln. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen den Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest einer zugelassenen Teststation mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist ebenso wie der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis auf Verlangen vorzuzeigen. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, weil sie bereits der Testpflicht der Schulen unterliegen. Ebenso ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Quelle Text/Bild:
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG
Bismarckstraße 14
67655 Kaiserslautern
www.swk-kl.de
Kaiserslautern, 22.11.2021