Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau – Zoll kontrollierte bundesweit

Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft.

Beim Hauptzollamt Saarbrücken waren 46 Beschäftigte der Standorte Kaiserslautern, Landau und Saarbrücken im Einsatz und befragten 88 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden aktuell noch Geschäftsunterlagen von 14 Unternehmen geprüft.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich im Bereich des Hauptzollamts Saarbrücken erste folgende Auffälligkeiten:

– 8 x Verdacht eines Mindestlohnverstoßes
– 3 x Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
(§ 266 a Strafgesetzbuch)

In einem Fall wurde außerdem ein türkischer Staatsangehöriger angetroffen, der über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügte und somit auch hier nicht hätte arbeiten dürfen. Gegen den Beschäftigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, gegen seinen Chef ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe dazu.

Am Standort Saarbrücken wurden die Prüfungen vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und am Standort Landau von der Gewerbeaufsicht Neustadt unterstützt.

Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an.

Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Die bundesweiten Ergebnisse sehen folgendermaßen aus: Über 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren an der Prüfung beteiligt. Es wurden mehr als 6.600 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und fast 700 Arbeitgeber anhand von Geschäftsunterlagen überprüft. Insgesamt sind in über 800 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten.

Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken

www.zoll.de

Kaiserslautern, 17.11.2021