DIE LINKE: „Barrierefreie Umgestaltung der städt. Webseite

- Die Webseite „kaiserslautern.de“ muss barrierefrei gestaltet werden - Den Rechtsbruch beenden - Rechte beeinträchtigter Menschen wahrnehmen und stärken

Die Webseite der Stadt Kaiserslautern ist nicht barrierefrei und verstößt in ihrer derzeitigen Form gegen geltendes Recht. Deshalb stellt die Fraktion DIE LINKE in der nächsten Stadtratssitzung einen Beschlussantrag schnellstmöglich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umgestaltung der Homepage zu beginnen. Die EU-Verordnung (EU) 2016/2102 (Artikel 9) aus dem Jahre 2016 sieht ein barrierefreie Nutzbarkeit aller Webseiten der öffentlichen Hand vor. Stichtag für die Umsetzung war der 23.09.2020 (!). In Deutschland wurde dafür der Standard BITV 2.0 gesetzt, der in Bundes- und Landesgesetzen verankert ist. Dieser beinhaltet unter anderem ein Angebot des Webseiteninhalts in leichter Sprache, eine Vorlesefunktion, Kontrastveränderungsmöglichkeiten, sowie Angebote in Gebärdensprache. Außerdem die barrierefreie Lesbarkeit von PDF-Dokumenten. Mindeststandard ist eine Erklärung über die Barrierefreiheit der Website, die beschreibt welche Bereiche noch nicht Barrierefrei sind. Der Inklusionsbeirat der Stadt Kaiserslautern hat über seine Geschäftsführung seit dem März letzten Jahres regelmäßig darauf aufmerksam gemacht, das die Webseite barrierefrei umgestaltet werden muss. Die letzte Anfrage erfolgte nach der Beiratssitzung vom 25.06.2021. Auf diese Anfragen und Aufforderungen den Status Quo zu ändern kamen nicht zeitlich terminierte Beschwichtigungen, sich der Situation anzunehmen.

Wir müssen leider feststellen, dass auch danach nichts geschehen ist und deshalb weitergehend davon ausgehen, dass sich die Verantwortlichen nicht darüber im Klaren sind, dass durch ihr Nichtstun geltendes Recht verletzt wird. Mittlerweile hat ein Mitglied des Inklusionsbeirats die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eingeschaltet, deren Aufgabe es ist Beschwerden über die Nichtumsetzung aufzunehmen und gegenüber den Verantwortlichen die Umsetzung geltenden Rechts anzumahnen. Es steht nun im Raum, das bei weiterer Untätigkeit Verbandsklage durch anerkannte Verbände im Sinne des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erhoben werden kann. (§ 13 Landesinklusionsgesetz).
Gerade auch deshalb ist es notwendig die Stadtverwaltung dazu aufzufordern in die Gänge zu kommen um einerseits finanziellen Schaden durch eine Verbandsklage vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht von der Stadt fernzuhalten. In erster Linie geht es aber um die verbrieften Rechte beeinträchtigter Menschen. Diese müssen verteidigt und sie mit ihren berechtigten Anliegen gestärkt werden.

Quelle Text/Bild:
Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Kaiserslautern
Willy Brandt Platz 1
67657 Kaiserslautern

www.die-linke-kaiserslautern.de/partei/stadtratsfraktion/

Kaiserslautern, 29.10.2021