Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch
Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.
Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb sollte vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umgegangen werden.
Typischer Beispielfall:
Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.
Anlässlich des „European Cyber Security Month“ geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:
– Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen
Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt werden
(Sperr-Notruf 116 116).
– Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden
zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum
Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und
in Rheinland-Pfalz unter:
https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
– Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere
Passwörter ersetzt werden.
– Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen
Auskunfteien gemeldet werden.
– Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise
das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf ) der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.
Weitere Informationen zum Nachlesen gibt es zudem auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale
und der Polizei
http://www.polizei-beratung.de/
http://www.cybersicherheit-rlp.de/
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 13.10.2021