In den nächsten Tagen bekommen rund 300.000 Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Post vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz. Diese Erhebung ist der Auftakt zum Zensus 2022. Deutschland beteiligt sich an der EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, die eigentlich bereits im laufenden Jahr hätte stattfinden sollen. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie jedoch in das Jahr 2022 verschoben. Der neue Zensus-Stichtag ist der 15. Mai 2022.
Wie bereits vor zehn Jahren ist auch die anstehende Zählung bürgerschonend und kostensparend angelegt, indem viele Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern gewonnen werden. Ein Teil des Zensus 2022, die Gebäude- und Wohnungszählung, muss jedoch klassisch als flächendeckende Befragung erfolgen, da hierzu bislang noch keine Registerdaten existieren.
Damit diese Erhebung im nächsten Frühjahr reibungslos ablaufen wird, sind schon jetzt wenige Informationen von rund einem Viertel der potenziellen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Wohnimmobilien erforderlich. Ziel der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung ist, Anschriften von Wohnimmobilien sowie Angaben zu den betreffenden Auskunftspflichtigen, für die aus den Verwaltungsregistern keine hinreichend verlässlichen Informationen vorliegen, auf Korrektheit und Aktualität zu prüfen. Je exakter im Vorfeld recherchiert wird, umso treffsicherer können im kommenden Jahr die Betreffenden angeschrieben und so Fehlzustellungen reduziert werden. Das schont die Befragten, spart Kosten und Zeit.
Der Fragebogen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung ist kurz und enthält je Wohngebäude elf Fragen. Die Antworten sollten vorzugsweise per Internet unter www.zensus2022.de übermittelt werden. Falls eine Online-Beantwortung nicht möglich ist, kann aber auch ein Papierfragebogen, der standardmäßig beigelegt wird, ausgefüllt und zurückgesandt werden.
Die von der Unwetter-Katastrophe im Juli 2021 besonders betroffenen Gebiete in Rheinland-Pfalz wurden von der jetzt anstehenden Erhebung ausgenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass das Anforderungsschreiben nebst Fragebogen unmittelbar von der Flut Geschädigten zugeht, bedauern wir dies sehr und erwarten in diesen Fällen keine Rückantwort.
Die Namens- und Adressangaben der Befragten stammen aus Registern der kommunalen Grundsteuerverwaltung, der Finanz- und der Vermessungsverwaltung. Da die Auswertung dieser Verwaltungsregister einen gewissen Vorlauf braucht, ist nicht auszuschließen, dass auch Personen angeschrieben werden, die in der Zwischenzeit gar nicht mehr zuständig, umgezogen oder verstorben sind. Auch solche Fälle gilt es in der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung zu klären. Besonders bei Eigentumswohnungen gibt es nach den Erfahrungen häufige Eigentümerwechsel. Wenn ein solcher Eigentumswechsel unmittelbar vollzogen wurde, können die Kontaktdaten der aktuellen Käuferinnen und Käufer übermittelt werden.
Befragte, die für mehrere, unterschiedliche Gebäude zuständig sind, erhalten aus technischen Gründen ggf. mehrere separate Anschreiben, die je Gebäudeanschrift einzeln zu beantworten sind. Trotz maschineller Bereinigungsmaßnahmen ist es auch möglich, dass Adressaten aufgrund von unterschiedlichen Schreibweisen in den Verwaltungsregistern für ein Gebäude mehrfach angeschrieben werden. In diesem Fall ist bitte die unten genannte Zensus-Hotline telefonisch zu kontaktieren.
Bei allen Erhebungen im Rahmen des Zensus ist der Datenschutz gewährleistet. Es werden auch keine Daten an die Verwaltungen, z. B. zur Korrektur der Register, übermittelt. Der Weg in die Statistik ist eine Einbahnstraße. Umfassende Informationen zum Zensus 2022 hält das gemeinsame Internetangebot der statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de bereit.
Fragen zum Zensus, insbesondere zur Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung, beantwortet eine Zensus-Hotline des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. Sie startet mit Beginn der Erhebung am 15. September und ist montags bis freitags von 7 bis 21 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 02603 7909900 zu erreichen.
Autor: Gerd Reh (Referatsleiter Bevölkerung, Zensus, Verwaltungsstelle Mortalität)
Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
www.statistik.rlp.de
Kaiserslautern, 10.09.2021