Das Landesuntersuchungsamt (LUA) wird seine tägliche landesweite Corona-Berichterstattung ab Sonntag, 12.09.2021, an die Regelungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz anpassen. Die tägliche Meldung des LUA enthält künftig eine zusätzliche Übersicht mit den für die Festlegung der neuen Warnstufen maßgeblichen drei Leitindikatoren für alle Landkreise und kreisfreien Städte.
Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht drei Warnstufen vor, die in den betroffenen Kommunen unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben und auch den Schulalltag beeinflussen.
In der neuen Übersicht des LUA enthalten sind die 7-Tages-Inzidenz (inklusive der Angehörigen der US-Streitkräfte) und die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz, jeweils pro 100.000 Einwohner und Gebietseinheit. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz wird zusätzlich für die fünf Versorgungsgebiete gemäß Krankenhausplan ausgewiesen. Dritter Leitindikator ist der landesweite prozentuale Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz.
Während die 7-Tages-Inzidenz Aufschluss darüber gibt, wie schnell sich das Virus in der Bevölkerung verbreitet, dient die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz als Maß für das Auftreten schwer erkrankter COVID-19-Fälle. Der Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz wiederum zeigt die Belastung der stationären Krankenversorgung an.
Wer macht künftig was?
Nach der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verändert sich eine Warnstufe, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreichen. Vermeldet (und im Zeitverlauf archiviert) werden die drei Leitindikatoren täglich vom LUA. Am Sonntag werden auch die Leitindikatoren der zurückliegenden vier Werktage auf der Homepage des LUA zur Verfügung stehen. Nach der Verordnung ist es dann die Aufgabe der Kommunen, den Zeitpunkt zu kommunizieren, ab dem die jeweilige Warnstufe in ihrem Gebiet gilt. Die tabellarische Darstellung des LUA verzichtet deshalb bewusst darauf, Warnstufen für einzelne Gebietseinheiten auszuweisen.
Die neue Tabelle fließt ab Sonntag in eine digitale Sammelmappe auf der Homepage des LUA. Gespeichert werden dort auch weiter die täglichen Übersichten mit aktuellen Fallzahlen, Hospitalisierungen, Todesfällen, Genesenen, aktiven Fällen sowie den Inzidenzen nach Altersgruppen.
Die neue zusätzliche Tabelle sieht so aus:
*Bereitgestellt durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes, mit Unterstützung der Stiftung Institut für Herzinfarktforschung, Ludwigshafen
† U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
EW=Einwohner
Die Warnstufen und die dazugehörigen Leitindikatoren sind so definiert:
Quelle Text/Bild:
LANDESUNTERSUCHUNGSAMT RHEINLAND-PFALZ
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
www.lua.rlp.de
Koblenz, 10.09.2021