Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat den städtischen Haushalt genehmigt – und das erstmals ohne Beanstandungen. Die Verfügung ging am Montagnachmittag vorab per e-Mail bei der Stadt ein. Die Haushaltssatzung kann damit im Amtsblatt vom 17. September bekannt gemacht werden, wodurch die sogenannte Interimszeit ein Ende finden wird. Investitionen, die die ganze Zeit auf Eis lagen, können dann getätigt werden.
Nach vielen Wochen der Beratungen war es Rat und Verwaltung mit Disziplin und Kompromissbereitschaft gemeinsam gelungen, durch den finalen Ratsbeschluss am 12. Juli den neuen Haushalt auf den Weg nach Trier zu bringen. Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt wiesen keine Verluste mehr auf, so dass der erste ausgeglichene Haushalt seit 1992 verabschiedet werden konnte. Die überplanmäßigen freiwilligen Leistungen konnten mit nachhaltigen Einnahmeverbesserungen kompensiert werden, darunter die vom Rat beschlossenen Anhebungen der Hebesätze der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer sowie die Einführung einer Wettbürosteuer. Das noch vorhandene Defizit wurde durch Plananpassungen in den städtischen Referaten nach Hochrechnungen zum ersten Halbjahr ausgeglichen. Am Ende umfasste der Ergebnishaushalt ein Plus von 4,4 Millionen Euro, der Finanzhaushalt liegt knapp über Null.
„Ich bin froh und erleichtert, dass sich die großen Anstrengungen der letzten Monate ausgezahlt haben und die ADD unseren Haushalt genehmigt hat“, so Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Wir werden nun sofort damit beginnen, neue Projekte, die die ganze Zeit warten mussten, auf den Weg zu bringen.“
Zugleich mahnt der Rathauschef aber auch zur weiteren Disziplin. „In den anstehenden Beratungen für den neuen Doppelhaushalt sollte der Rat bitte nicht in alte Muster verfallen und immer weitere und neue Ausgaben draufsatteln. Ein ausgeglichener Haushalt darf keine einmalige Errungenschaft sein! Eine Interimszeit wie die in diesem Jahr muss 2022 unbedingt vermieden werden.“ Seitens der Verwaltung werde man sich wie bereits im Vorjahr enge Grenzen beim Aufstellen der Teilhaushalte setzen, die sich aus den Ist-Durchschnittswerten der vergangenen Jahre ergeben. „Das hat sich im Sinne einer realistischen Planung eindeutig bewährt“, so Weichel.
In der neuen Verfügung hat auch die ADD nochmals unmissverständlich klar gemacht, dass die städtische Haushalts- und Finanzplanung nicht in Einklang mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft stehe. Sollte der verlange Haushaltsausgleich trotz äußerster Sparsamkeit und Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsquellen nicht möglich sein, bestehe die Verpflichtung, das Haushaltsdefizit so gering wie möglich zu halten.
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Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 07.09.2021
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